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Scheppach MIX160 Originalbetriebsanleitung Seite 18

Betonmischer
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3.
Setzen Sie die Abdeckung der Motoreinheit (4)
wieder auf und ziehen Sie die Schrauben (4a) fest.
Verwenden Sie hierfür einen Kreuzschlitzschrau-
bendreher (nicht im Lieferumfang enthalten).
15.2 Riemen austauschen
Riemen sind Verschleißteile, die nach einer bestimm-
ten Zeit ausgetauscht werden müssen.
1.
Entfernen Sie die Abdeckung der Motoreinheit (4)
durch Lösen der Schrauben (4a) an der Motorein-
heit (4).
2.
Ziehen Sie die Motorabdeckung ab.
3.
Die geriffelte Seite des neuen Keilriemens sollte
beim Einsetzen nach außen zeigen. Achten Sie
darauf, zuerst den unteren Teil des Keilriemens zu
montieren.
4.
Prüfen Sie die Riemenspannung. Durch Druck mit
dem Finger auf den Riemen, sollte der Riemen ca.
5 mm nachgeben. Es ist nicht möglich den Riemen
nachzuspannen.
5.
Setzen Sie die Abdeckung der Motoreinheit (4)
wieder auf und ziehen Sie die Schrauben (4a) fest.
15.3 Anschlüsse und Reparaturen
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
15.4 Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Riemen
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf der
Titelseite.
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
18 | DE
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
www.scheppach.com

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