Bremsbetätigungen jeweils 20 Sekunden
verstreichen lassen. Das Fahrzeug 240
Sekunden ohne zu Bremsen bei einer
Geschwindigkeit von zwischen 60 und
100 km/h fahren, damit die Bremsanlage
abkühlen kann.
Danach aus einer Geschwindigkeit von
200 km/h in 3 Bremsbetätigungen mit
einer Abbremsung von 1,1 g (ABS-Einsatz)
auf 30 km/h abbremsen; zwischen den
Bremsbetätigungen jeweils 30 Sekunden
verstreichen lassen. Dann das Fahrzeug
300 Sekunden ohne zu Bremsen bei einer
Geschwindigkeit von zwischen 60 und
100 km/h fahren, damit die Bremsanlage
abkühlen kann.
ACHTUNG
154) Nach einem längeren
Fahrzeugstillstand an einem sehr
kalten Standort (Temperatur unter
0 °C), ist die Wirksamkeit der Carbon-
Keramik-Bremsanlage bei den ersten fünf
Bremsvorgängen nicht optimal, daher
kann ein leicht stärkeres Niedertreten des
Bremspedals erforderlich sein.
ANHÄNGERBETRIEB
(wo vorhanden)
155) 156)
Zum Ziehen eines Wohnwagens oder
Anhängers ist das Fahrzeug mit einer
zugelassenen Anhängerkupplung und
mit einer entsprechenden elektrischen
Anlage auszurüsten. Nachträgliche
Installierungen von Anhängerkupplungen
müssen von Fachleuten durchgeführt
werden.
Eventuelle spezifische Rückspiegel
und/oder zusätzliche Spiegel müssen
unter Beachtung der geltenden Normen
der Straßenverkehrsordnung angebaut
werden.
Bedenken Sie, dass sich beim Ziehen
eines Anhängers, abhängig von seinem
Gesamtgewicht, das Überwinden von
Steigungen erschwert, die Bremswege
reduziert werden und die Dauer eines
Überholvorgangs zunimmt.
Bei Gefällen einen kleineren Gang
einlegen, anstatt ständig die Bremse zu
benutzen.
Das Gewicht des Anhängers an der
Anhängerkupplung des Fahrzeugs
reduziert die Ladekapazität des
Fahrzeugs um den gleichen Wert. Um
sicher zu sein, nicht das abschleppbare
Höchstgewicht zu überschreiten (auf
dem Fahrzeugbrief angegeben) muss das
Gewicht des voll beladenen Anhängers
einschließlich Zubehör und persönlichem
Gepäck berücksichtigt werden.
Bei Anhängerbetrieb die spezifischen
Geschwindigkeitsgrenzen in den
jeweiligen Ländern beachten. Die
Höchstgeschwindigkeit darf auf jeden
Fall nicht höher als 100 km/h sein.
Eine eventuelle elektrische Bremse ist
mit einem Kabel mit mindestens 2,5 mm²
Querschnitt direkt von der Batterie zu
speisen.
Zuzüglich zu den elektrischen
Abzweigungen darf an die elektrische
Anlage des Fahrzeugs nur das Kabel
zur Versorgung einer eventuellen
elektrischen Bremse und das Kabel
für die Lampe von höchstens 15 W
zur Innenbeleuchtung des Anhängers
angeschlossen werden. Für die
Verbindungen sind der vorgesehene
Verteiler und ein Batteriekabel mit
mindestens 2,5 mm² Querschnitt zu
verwenden.
HINWEIS Der Einsatz von zusätzlichen
Verbrauchern zu der Außenbeleuchtung
(z. B. Elektrobremse) muss bei laufendem
Motor erfolgen.
HINWEIS Für die Installation der
Anhängerkupplung bitte das Alfa
Romeo-Servicenetz aufsuchen.
201