Loop
SORG
2.9.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln ist
nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrtrich-
tung so auf die ausgewiesene Fläche, dass die Rü-
ckenlehne und ein Seitenteil fest an der Abstell-
platzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls nicht
verrutschen, schließen Sie die Feststellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Rollstuhl
und setzen Sie sich auf den dafür ausgewie-
senen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden, den
Sicherheitsgurt an!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öffentli-
chen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür und
Gehsteig/Bahnsteig hängen bleiben,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf den
Sitzplatz und beim Festzurren des Rollstuhls
helfen kann.
2.9.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
DESHALB EMPFEHLEN WIR DIE NUTZUNG EINES
ROLLSTUHLS ALS SITZ ZUM TRANSPORT IN EINEM
FAHRZEUG NICHT.
LESEN
Lesen Sie unsere Info-Broschüre „Crash Test ISO 7176-
19".
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in einem
BTW verwendet werden, die erfolgreich einen dyna-
mischen Crash Test nach ISO 7176-19 bestanden
haben.
Unsere erfolgreich getesteten Rollstühle sind auf dem
Typen-Schild am Rollstuhl mit diesem
internationalen Ankersymbol versehen
und zusätzlich im Bestellblatt mit unse-
rem „Crash-Test-Button" gekennzeich-
net.
Folgende Hersteller von Personenrück-
haltesystemen können wir empfehlen:
• AMF-BRUNS GmbH & Co.KG
www.kraftknotenadapter.de
• Q'Straint Europe
www.qstraint.de
12
Befestigungspunkte für den Transport im BTW
hinten
SONSTIGE GEFAHREN
2.10
ACHTUNG
Suchen Sie nach einer Kollision umgehend Ihre
Reha-Werkstatt auf und lassen Sie mögliche Be-
schädigung umgehend beheben.
HINWEIS
Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung. Dunkle
Teile am Rollstuhl können sich über 42° erhitzen und
Sie sich verbrennen.
ACHTUNG VERLETZUNGSGEFAHR!
Bei Oberflächentemperaturen > 41 Grad besteht die
Gefahr einer Verletzung. Setzen Sie deshalb den Stuhl
keiner zu starken Erwärmung aus (längerer Sonnen-
einstrahlung, Abstellen an einer Wärmequelle-Hei-
zung, Reinigung mit heißem Wasser). Vor der Wieder-
benutzung des Stuhles lassen Sie die Oberflächen ab-
kühlen (Schatten, Entfernen der Wärmequelle etc.)
ACHTUNG
ENTZÜNDUNGSGEFAHR der textile Bauteile (Sitz-
und Rückenbespannungen, Sitzkissen oder Kunst-
stoffteile). Zündquellen vom Rollstuhl fernhalten.
Das Ausmaß der Beständigkeit gegen Entzündung
bei Textilwerkstoffen und Baugruppen wurde norm-
gerecht nach DIN EN 1021-1 und 1021-2 geprüft.
ACHTUNG
GEFAHR VON VERLETZUNG durch rotierende Bautei-
le. Nicht in die Speichen des Antriebsrads greifen.
HINWEIS
Den Rollstuhl nicht in Feuchträumen benutzen oder
ins Salzwasser fahren. Wichtige Bauteile können
korrodieren und nicht mehr korrekt funktionieren.
ACHTUNG
Lassen Sie alle Einstellungs- und Reparaturarbeiten aus-
schließlich vom qualifizierten Fachhandel vornehmen!
ACHTUNG
Kontrollieren Sie regelmäßig nach Wartungsplan die
Verschraubung und den festen Sitz der Greifringe
und der Speichen.
ACHTUNG
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Produkt
mit elektromagnetischen Feldern in der nahen Um-
gebung eine Wechselwirkung auslöst (z.B Diebstahl-
sicherungseinrichtungenetc.). Hiervon geht keine
Gefahr für den Benutzer und/oder den Begleiter aus.
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