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Desinfektion; Wiedereinsatz; Einlagerung; Wartung/Inspektion - SORG Loop Bedienungsanleitung

Typ 802
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HINWEIS
Das Fahrgestell bitte regelmäßig auf Korrosionsschä-
den sowie auf andere Beschädigungen prüfen. Ein
regelmäßiges leichtes Ölen aller beweglichen Teile
beugt solchen Schäden vor und sorgt für eine lange
Gebrauchsdauer des Rollstuhls.

4.5.2 Desinfektion

Zur Desinfektion verwenden Sie nach Möglichkeit Mit-
tel auf Wasserbasis wie: Terralin, Quartamon, Med
oder Sagrotan.
Die vom Hersteller vorgegebenen Anwendungshinwei-
se sind zu beachten und unbedingt einzuhalten.
Bevor Sie den Rollstuhl desinfizieren, reinigen Sie bit-
te alle Polster und Griffe in angegebener Weise.
Verwenden Sie weder aggressive Reinigungsmittel
oder Lösungen noch harte Bürsten.

4.5.3 Wiedereinsatz

HINWEIS
Vor jedem Wiedereinsatz muss der Rollstuhl einer
kompletten, gründlichen und qualifizierten Inspektion
und Desinfektion unterzogen werden.
HINWEIS
Die für den Wiedereinsatz erforderlichen Maß-
nahmen sind nach einem validierten Hygieneplan
durchzuführen.

4.5.4 Einlagerung

Bei der Einlagerung müssen folgende Punkte beach-
tet werden:
• Grundreinigung nach Kapitel 4.5 dieser Bedie-
nungsanleitung
• Faltrollstühle zusammenfalten und in Folie
verpacken.
• Abnehmbare Teile ggf. ebenfalls in Folie ver-
packen.
• Sitzkantelung (wenn vorhanden) auf 90° ein-
stellen.
• Sichern Sie beim Einlagern das Produkt gegen
Wegrollen.
• Vor einem Wiedereinsatz sind alle Arbeiten
der Chek- und Wartungsliste nach Kapitel 4.6
durchzuführen.

4.6 WARTUNG/INSPEKTION

4.6.1 Checklisten

Die regelmäßige jährliche Inspektion durch ein quali-
fiziertes Sanitätshaus ist unabdingbarer Bestandteil
für die Gebrauchssicherheit des Rollstuhls und für ei-
ne lange Gebrauchsdauer. Darüber hinaus dienen die
Inspektionen dem Kostenträger als Nachweis für die
Gebrauchstauglichkeit bei einem möglichen Wieder-
einsatz.
Aus Sicherheitsgründen und um Unfällen vorzubeu-
gen, die aus nicht rechtzeitig erkanntem Verschleiß
resultieren, ist unter normalen Betriebsbedingungen
eine jährliche Inspektion vorgesehen.
HINWEIS
Diese ist entsprechend der folgenden Wartungsliste
durchzuführen und im Serviceheft zu dokumentie-
ren.
Die Inspektion ist nach geltendem Recht § 33 Abs.
1,4 BSG V (Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaf-
fung) Teil der Versorgungsverpflichtung Ihres Kosten-
trägers und wird von diesem übernommen. Zur detail-
lierten Abstimmung empfehlen wir Ihnen, sich bereits
im Vorfeld mit Ihrem Kostenträger darüber abzuspre-
chen.
Die Mitarbeiter der Fachwerkstatt sind mit der Tech-
nik des Hilfsmittels vertraut und können beginnenden
Verschleiß rechtzeitig erkennen und ggf. die erforderli-
chen Reparaturen durchführen.
Bedienungsanleitung
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