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Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung

Flurförderzeug
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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Bereiche
Allgemeiner Verkehrsbereich:
– Bereich, der nicht ausschließlich für den automatisierten Verkehr vorgesehen ist.
Gefahrenbereich im allgemeinen Verkehrsbereich:
– Teil des allgemeinen Verkehrsbereichs mit erhöhter Gefährdung, z. B. durch
verringerten Sicherheitsabstand für Personen oder bei Lastübergabestellen.
– Bereiche mit ungenügendem Sicherheitsabstand und solche, die durch das
Personenschutzsystem des Flurförderzeugs nicht abgesichert werden können,
müssen als Gefahrenbereiche gekennzeichnet und entsprechend markiert sein.
– Diese Bereiche müssen durch geeignete Zeichen oder vorzugsweise durch
Bodenmarkierungen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Bodenmarkierung muss
in einer deutlich sichtbaren Farbe und gegen Abrieb durch die Flurförderzeuge
geschützt ausgeführt werden. Eine Verwechslungsmöglichkeit mit anderen
Markierungen und Zeichen muss ausgeschlossen sein.
Abgeschlossener Bereich:
– Ein baulich abgetrennter Bereich, der dem automatischen Verkehr vorbehalten ist
und den nur befugte Personen betreten dürfen.
– Ein abgeschlossener Bereich muss als Begrenzung eine den Anforderungen der
EN 953 entsprechende feste Absperrung haben, die Personen den Zugang
verwehrt, um Verletzungsgefahren durch bewegte Teile innerhalb des
abgeschlossenen Bereichs zu vermeiden.
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