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Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich ECE 320 Betriebsanleitung

01.06
Inhaltsverzeichnis

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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche: Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen
Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben.
Die Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Verhalten beim Fahren: Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen
Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muss er z.B. in Kurven, an und in engen
Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er
muss stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das
Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahr-
fall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist
verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich
ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Fahren: Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und im-
mer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Wer-
den Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurför-
derzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite
Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw. Ge-
fällen ist nur gestattet, wenn diese als Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und
griffig sind und gemäß den technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren
werden können. Dabei ist die Ladeeinheit stets bergseitig zu führen. Wenden, schrä-
ges Befahren und Abstellen des Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
Befahren von Aufzügen oder Ladebrücken: Aufzüge oder Ladebrücken dürfen nur
befahren werden, wenn diese über ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer
Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben
sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muss mit der Ladeein-
heit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Be-
rühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförder-
zeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last: Es dürfen nur vorschriftsmäßig ge-
sicherte Lasten transportiert werden. Niemals Lasten befördern, die höher als die
Spitze des Gabelträgers oder Lastschutzgitters gestapelt sind.
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