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Zulässige Einsatzbedingungen - Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung

Flurförderzeug
Inhaltsverzeichnis

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2.1
Zulässige Einsatzbedingungen
WARNUNG!
Einsatz unter extremen Bedingungen
Der Einsatz des Flurförderzeugs unter extremen Bedingungen kann zu
Fehlfunktionen und Unfällen führen.
Für Einsätze unter extremen Bedingungen, insbesondere in stark staubhaltiger
oder Korrosion verursachender Umgebung, ist für das Flurförderzeug eine
spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich.
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist nicht zulässig.
HINWEIS
Das Flurförderzeug darf nicht in feuergefährlichen, explosionsgefährdeten, Korrosion
verursachenden oder stark staubhaltigen Bereichen betrieben werden. Außerdem
darf das Flurförderzeug nicht in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen
elektrischer Anlagen betrieben werden.
– Einsatz in industrieller und gewerblicher Umgebung.
– Zulässiger Temperaturbereich +5°C bis +40°C.
– Einsatz nur auf befestigten, tragfähigen und ebenen Böden.
– Zulässige Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege nicht überschreiten.
– Einsatz nur auf gut einsehbaren und vom Betreiber freigegebenen Fahrwegen.
– Befahren von Steigungen bis maximal 4 %.
– Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. Last bergseitig transportieren.
– Einsatz im teilöffentlichen Verkehr.
HINWEIS
Gefahr von Materialschäden an Bauteilen des Flurförderzeugs durch statische
Aufladung
Aufgrund von statischer Aufladung kann der Betrieb des Flurförderzeugs auf einem
Boden mit einem Ableitwiderstand von größer 10
Bauteilen (Steuerung, Bedienpult, ...) führen.
Flurförderzeug nur auf Böden mit einem Ableitwiderstand von kleiner 10
betreiben.
Ableiter gegen statische Aufladung muss während des Betriebes Kontakt mit dem
Boden haben.
12
6
zu Schäden an elektrischen
6

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