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Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung Seite 82

Flurförderzeug
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Fußgängerüberwege
WARNUNG!
Gefahr beim Überqueren von Fußgängerüberwegen
Bei Überqueren von Fußgängerüberwegen besteht die Gefahr der Kollision mit
Flurförderzeugen im automatischen Betrieb. Flurförderzeuge im automatischen
Betrieb haben grundsätzlich Vorfahrt.
Personen und Flurförderzeuge im manuellen Betrieb müssen auch an
Fußgängerüberwegen den Flurförderzeugen im automatischen Betrieb Vorfahrt
gewähren.
Nur wenn sich keine Flurförderzeuge im automatischen Betrieb auf den
Fußgängerüberweg zu bewegen, ist das Überqueren der Fahrwege ist gestattet.
Überquerung der Fahrwege ist nur auf den Fußgängerüberwegen gestattet.
Fußgängerüberweg auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überqueren.
Flurförderzeuge im automatischen Betrieb reduzieren vor Fußgängerüberwegen die
Geschwindigkeit. Die Flurförderzeuge bleiben vor Fußgängerüberwegen nicht
stehen, sondern setzen die Fahrt mit reduzierter Geschwindigkeit fort. Hinter den
Fußgängerüberwegen fahren die Flurförderzeuge wieder mit der maximal
freigegebenen Geschwindigkeit.
Z
Personen
haben
Flurförderzeugen im manuellen Betrieb.
an
Fußgängerüberwegen
grundsätzlich
Vorrang
vor
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