9
Personenschutzsystem
9.1
Funktion des Personenschutzsystems (PSS)
Das
in
Personenschutzsystem
Personen. Das Personenschutzsystem (PSS) wird bei
Flurförderzeugen
eingesetzt.
Personenschutzsystem (PSS) ausgeschaltet.
Z
Das Personenschutzsystem erfüllt die Anforderungen
gemäß BGV D 27, §28 Abs.2, die DIN 15185, Teil 2
Punkt 3.13. Das Personenschutzsystem entspricht
der ISO 13849 PXF Level D zur Personen- bzw.
Hinderniserkennung. Der Sicherheits-Laserscanner
entspricht der Laserschutzklasse 1. Zusätzliche
Maßnahmen zur Abschirmung der Laserstrahlung
sind nicht erforderlich (augensicher).
Der Laserscanner entspricht den Normen CDRH 21,CFR 1030.10 sowie der DIN
EN 60825:2001.
WARNUNG!
Vorsicht – wenn andere als die in den oben genannten Normen und Richtlinien
angegebenen Bedienungs- oder Justiereinrichtungen benutzt oder andere
Verfahrenshinweise ausgeführt werden, kann dies zu gefährlicher Strahlexposition
führen!
Für Einbau und Verwendung des Sicherheits-Laserscanners sowie für die
Inbetriebnahme und wiederkehrende technische Überprüfungen gelten die
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere:
– die Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG
– die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89 / 655 / EWG
– die Unfallverhütungsvorschriften / Sicherheitsregeln
– sonstige relevante Sicherheitsvorschriften
Z
Hersteller und Bediener der Maschine, an der der Sicherheits-Laserscanner
verwendet wird, müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften / -regeln in eigener
Verantwortung mit der für sie zuständigen Behörde abstimmen und einhalten.
146
das
Flurförderzeug
dient
nur
im
automatischen
Im
manuellen
integrierte
dem
Schutz
von
Betrieb
Betrieb
ist
das