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Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung Seite 88

Flurförderzeug
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Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und eine
Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die
im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher
steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Bediener muss
sicherstellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe oder
Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Schleppen von Anhängern und Abschleppen von anderen Fahrzeugen
VORSICHT!
Das Flurförderzeug darf nicht zum Schleppen eines Anhängers und zum
Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden!
Arbeitsbühnen
WARNUNG!
Gefahr durch Verwendung von Arbeitsbühnen
Das Flurförderzeug ist für den Einsatz von Arbeitsbühnen nicht ausgelegt.
Arbeitsbühnen können während des Betriebes mit dem Flurförderzeug von dem
Lastaufnahmemittel rutschen und abstürzen.
Die Verwendung von Arbeitsbühnen ist verboten.
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