HINWEIS
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge im automatischen Betrieb abgestellt werden. Objekte und
Flurförderzeuge müssen in einem Sicherheitsabstand von 500 mm vom Fahrweg
entfernt abgestellt werden.
Empfehlungen für den reibungslosen Betrieb:
– Markierung der Fahrwege von Flurförderzeugen im automatischen Betrieb
– Kennzeichnung der Gefahrenbereiche:
– Rot: Sperrbereich / Sperrfläche
Bereiche / Flächen mit besonderer Gefährdung (z. B. an zu schmalen
Fußgängerwegen und den Übergabestationen)
– Gelb:
Fahrwege / Arbeitsbereiche der Flurförderzeuge im automatischen Betrieb
WARNUNG!
Gefahr durch das Betreten oder Befahren von Sperrbereichen / Sperrflächen
In Sperrbereichen / Sperrflächen besteht die Gefahr mit den Flurförderzeugen im
automatischen Betrieb zu kollidieren. In Sperrbereichen / Sperrflächen können
Sensoren deaktiviert sein. Aufgrund des fehlenden Sicherheitsabstands zu
Fluchtwegen, Wänden, Regalen oder anderen feststehenden Objekten können
Personen verletzt oder andere Flurförderzeuge beschädigt werden.
Sperrbereiche / Sperrflächen dürfen nicht betreten oder befahren werden.
Ausnahme: Flurförderzeuge befinden sich nicht im automatischen Betrieb oder
sind weit entfernt.
– Kennzeichnung der Bereiche, in denen Reflektorhalterungen in den Fahrweg und
/ oder Fußgängerweg ragen
– Kennzeichnung der Bereiche, in denen die Fahrwege von Personen und / oder
Flurförderzeugen im manuellen Betrieb überquert werden dürfen
– Trennung der Fahrwege von manuellem und automatischem Betrieb
– Anbringung von Spiegeln oder Ampeln (gesteuert durch den Zentralrechner) für
Flurförderzeuge im manuellen Betrieb
– Flurförderzeuge im manuellen Betrieb müssen grundsätzlich in gleicher
Fahrtrichtung wie die Flurförderzeuge im automatischen Betrieb auf den
Fahrwegen fahren (Minimierung des Kollisionspotentials)
– Einplanung eines Sicherheitsbereichs oberhalb der Last im automatischen Betrieb
(Höhe des höchsten Punkts der Last x 2)
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im
manuellen
Betrieb
dürfen
nicht
auf
Fahrwegen
der