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4.10 Heben Und Senken Des Lastaufnahmemittels Im Manuellen Betrieb - Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung

Flurförderzeug
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4.10 Heben und Senken des Lastaufnahmemittels im manuellen Betrieb

WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen.
Transportieren von Lasten außerhalb des zugelassenen Lastaufnahmemittels ist
verboten.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Behindert zu hochaufgepackte Last die Sicht nach vorn, ist rückwärts zu fahren.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Gabelzinkenabstand vor Aufnahme der Last prüfen, gegebenenfalls einstellen.
Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren.
WARNUNG!
Unfallgefahr während des Hebens und Senkens im manuellen Betrieb
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs können Personen zu Schaden kommen.
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Bewegungen des
Flurförderzeugs inklusive der Lastaufnahmemittel, Anbaugeräte, usw. gefährdet
sind.
Hierzu
Arbeitseinrichtung, usw. erreicht werden kann.
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs dürfen sich außer dem Bediener (in seiner
normalen Bedienposition) keine Personen aufhalten.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Das Flurförderzeug ist gegen Benutzung durch Unbefugte zu sichern, wenn die
Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen.
Nur vorschriftgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Schadhafte Lasten dürfen nicht bewegt werden.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Nicht unter das angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter
aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Nicht in sich bewegende Teile des Flurförderzeugs greifen oder steigen.
Das Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Fahrzeuge ist
verboten.
108
gehört
auch
der
Bereich,
der
durch
herabfallende
Last,

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