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Jungheinrich ERC 215a Betriebsanleitung Seite 87

Flurförderzeug
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Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem
Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem
Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo und mit besonderer
Vorsicht fahren. Flurförderzeug sofort anhalten, wenn der Blickkontakt verloren geht.
Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen oder Gefällen bis zu 4 % ist nur gestattet, wenn diese
als Verkehrswege ausgewiesen sind. Die Steigungen oder Gefälle müssen sauber
und griffig sein und gemäß den technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren
werden können. Dabei ist die Last stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges
Befahren und Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder Gefällen ist
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
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