Schließzylinder (Z4) 3061
(Handbuch)
5.11 AP2-Version
1. Innenknauf
2. Griffmuldenring
3. Batteriewechselschlüssel
4. Außenknauf
Bei Türen im Verlauf von Rettungswegen, die nach dem 01. April 2003
eingebaut wurden (Verschlüsse nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125), sind
folgende Punkte zu beachten: Bei allen Verschlüssen, in deren Zulassung
steht, dass der Schließzylinder 3061 keine Auswirkung auf die Funktion des
Schlosses hat, dürfen alle Schließzylinder 3061 eingesetzt werden. Bei allen
Verschlüssen, bei denen die Mitnehmerstellung der Schließzylinder 3061
Auswirkungen auf die Funktion des Schlosses hat, muss gegebenenfalls der
Schließzylinder 3061 Typ .AP (Antipanikzylinder) verwendet werden; dieser
muss in der Zulassung des Schlossherstellers aufgeführt sein.
GEFAHR
Aufgrund der konstruktiven Beschaffenheit von Panikschlössern ist es nicht
zulässig, bei geschlossener Tür den Knauf des Schließzylinder 3061 auf An-
schlag zu drehen, da hierdurch die Panikfunktion des Schlosses beeinflusst
werden kann.
Bei allen Türen, bei denen die Panikfunktion des Schlosses durch die
Stellung des Mitnehmers negativ beeinflusst werden kann, muss ein
Zylinder mit Antipanikfunktion eingebaut werden. Diese Version besitzt
5. Ausführungen
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