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Arbeits- Und Gesundheitsschutz - Debag Dila Betriebsanleitung

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Deutsche Backofenbau GmbH

6.4 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Beim Betrieb des Ladenbackofens sind folgende Sicherheitsregeln besonders zu beachten:
Beim Öffnen der Backraumtür während des Betriebes ist auf eventuell entweichenden
heißen Dampf zu achten.
Bei Glasbruch sind die Splitter mit entsprechender Vorsicht zu entfernen und das im
Ofen befindliche Backgut zu vernichten.
Die Sichtfenster der Backraumtür bestehen aus hitzebeständigem Sicherheitsglas und
sind für den normalen Backbetrieb bestens geeignet. Es sollte jedoch vermieden wer-
den, dass die Türe zu kräftig auf- bzw. zugeschlagen wird.
Ein Bespritzen der heißen Türinnenscheibe mit Wasser o. ä. ist zu vermeiden.
Der Ofen ist nach Betriebsschluss völlig zu entleeren. Aus brandsicherheitstechnischen
Gründen dürfen keine Backwaren unbeaufsichtigt zum Trocknen etc. im Ofen belassen
werden.
Informelle Hinweise
Bedienpersonal
Betriebsanleitung Ladenbackofen DiLa (Reduzierter Umfang)
Das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen beim Beschicken und Ent-
leeren des Ofens ist unbedingt notwendig. Bei geöffneter Tür besteht im
Bereich der Türinnenscheibe, der gesamten Backkammer sowie der Back-
bleche Verbrennungsgefahr.
Bei Betrieb, Service, Wartung und Reinigung des Ladenback-
ofens
sind
Vorschriften (BGV) des Hauptverbandes der gewerblichen Be-
rufsgenossenschaften e. V. Fachausschuss Nahrung- und Ge-
nussmittel zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf:
BGV A1
Allgemeine Vorschriften
BGV A2
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV D18 Nahrungsmittelmaschinen
Diese Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort des Laden-
backofens aufzubewahren.
Am Ofen ist das Aufkleben oder Befestigen von Werbungsarti-
keln, Hinweisschildern etc. untersagt.
Jeder, der am Ladenbackofen arbeitet, muss die Betriebsanlei-
tung gelesen haben sowie deren Inhalt kennen und beachten.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, sein Personal anhand der Be-
triebsanleitung zu unterweisen und sämtliche Vorschriften einzu-
halten. In regelmäßigen zeitlichen Abständen sollte diese Ein-
weisung zur Reduzierung unnötiger Bedien- und Backfehler wie-
derholt werden.
Aushilfskräfte dürfen nur unter Aufsicht von Fachpersonal am
Ladenbackofen arbeiten.
Das Personal hat auf Ordnung am und um den Ofen zu achten.
die
einschlägigen
berufsgenossenschaftlichen
+49 / (0)3591/360-0
6
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