Der Anschluss elektrischer Geräte darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine
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elektrotechnisch unterwiesene Person stattfinden.
Der mobile Arbeitsplatz MAX BE darf nur durch eine instruierte Person bedient werden.
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Nur geprüfte elektrische Geräte einsetzen. Es dürfen nur Geräte verwendet werden,
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welche nach DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer
Geräte-Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die
elektrische Sicherheit" oder entsprechender Landesvorgabe regelmäßig geprüft
werden.
Die Gesamtleistung aller angeschlossenen Geräte ist auf die Leistung des mobilen
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Arbeitsplatzes abzustimmen. Die Maximalleistung darf nicht überschritten werden.
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Die Geräte müssen fachgerecht installiert und angeschlossen werden.
Geräte und Installation regelmäßig auf Sicherheit, Beschädigungen und Verschleiß
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prüfen.
Es dürfen nur die auf dem Mobilen Arbeitsplatz MAX BE angebrachten Geräte
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betrieben werden.
Beschädigte oder nicht sichere Geräte dürfen nicht eingesetzt werden.
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Der Mobile Arbeitsplatz ist in regelmäßigen Abständen nach DIN VDE 0701-0702 zu
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überprüfen. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 legt die Prüffrist und
Prüfart fest.
Sollte der Mobile Arbeitsplatz längere Zeit nicht benutzt werden, sind die Batterien in
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regelmäßigen Abständen zu laden. Bei Ausserbetriebnahmen länger wie zwei Monate
den Batteriestecker ausstecken.
Diese Hinweise sind in einem Warnschild zusammengefasst, das an der Innenseite der Verkleidung
angebracht ist.
Abbildung 3: Warnschild an der Innenverkleidung des Mobilen Arbeitsplatzes
MAX BE_Kurzanleitung_Brief_Overview_V1.00_de_en
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