Sicherheit
und für Hochdruck-Gasanlagen autorisierte
Person beseitigen lassen.
Erdgastank nach Überschreiten des zuläs-
●
sigen Betriebsdrucks prüfen.
Gefährdung durch Brand
Folgende Maßnahmen ergreifen.
Vom Auslass des Sicherheitsventils fern-
●
bleiben. Das Auslösen des Sicherheitsven-
tils kann die Flammen verstärken
Personen aus der Gefahrenzone fernhalten.
●
Sicherheitshinweise zur Treibgasanlage
GEFAHR
Ein Treibgasleck bedeutet immer Ex-
plosions- und Brandgefahr. Wenn
Treibgas auftritt und der Motor nicht
gestartet kann oder Startprobleme auf-
treten, ist die Explosions- und Brandge-
fahr besonders hoch.
Bei einer Fehlfunktion sind die Durch-
führung von beliebigen Operationen an
der Treibgasanlage oder der fortgesetz-
te Betrieb des Gabelstaplers strengstens
verboten.
Sicherheitstechnische Richtlinien für Flüssiggas (Auszug)
Die vom Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften veröffentlichten Un-
fallverhütungsvorschriften „Verwendung von
Flüssiggas" (BGVD34) oder die nationalen
Vorschriften sind unbedingt zu beachten.
Treibgas umfasst die entzündlichen Gase
PROPAN, BUTAN und Gemische dieser Stof-
fe. Treibgas wird in Treibgasflaschen oder
Treibgastanks gelagert, um Verbrennungsmo-
toren anzutreiben. Der Druck dieser Gase im
Behälter hängt von der Außentemperatur ab
und kann bis zu 25 bar oder mehr erreichen.
Sicherheitshinweise zur Treibgasanlage
Feuerwehr rufen.
●
Gastank mit einem Wasserstrahl kühlen.
●
Pflichten des Unternehmers und der Ar-
beitnehmer
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
die Flurförderzeuge nur von Personen betrie-
ben oder gewartet werden, die im Betreiben
oder in der Wartung dieser Flurförderzeuge
unterwiesen sind und von denen zu erwarten
1289 801 1580 DE - 09/2023 - 02
GEFAHR
Bei der Verwendung von Treibgas-
Doppelflaschen besteht u. U. Explosi-
onsgefahr.
Wenn ein zusätzliches Sicherheitsven-
til eingebaut wurde, sind nur Ersatzfla-
schen aus Aluminium oder Verbundstof-
fen zugelassen.
GEFAHR
Treibgas wird nach dem Austritt sofort
gasförmig; Treibgas wird nach dem
Austritt sofort gasförmig und erzeugt
unverzüglich eine gefährliche, explosi-
onsfähige Atmosphäre.
Offenes Feuer (Öfen, Sturmlaternen,
funkenbildende Tätigkeiten und derglei-
chen) fernhalten. In den Einstellräumen
oder bei Arbeiten an der Treibgasanlage
nicht rauchen!
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