10
Wir empfehlen bei nassen Prozessen das Vor- und Nachschalten von
Flüssigkeitsabscheidern, um einen Eintrag von Flüssigkeit in die
Pumpe zu vermeiden.
11
Geben Sie keine Belastung auf die Flansche bei der Installation der
Ansaug- und Abgasleitungen. Überprüfen Sie die Gummi-Elemente der
Pumpenfüße auf Verformung.
12
Vor dem Abpumpen von kondensierbaren Dämpfen sollte die Pumpe
Betriebstemperatur haben. Wenn ein Gasballast vorhanden ist, sollte
dieser geöffnet werden. Die Betriebstemperatur ist ca. 30 min nach
dem Start der Pumpe erreicht. In dieser Warmlaufphase sollte die
Pumpe vom Prozess getrennt sein, z.B. durch ein Ventil in der
Ansaugleitung.
13
Die betriebswarme Pumpe von außen nicht mit Wasser reinigen, sie
kann durch Schockkühlung beschädigt werden.
14
Werden kondensierbare Dämpfe von der Pumpe gefördert, sollte sie
vor dem Abschalten ca. 15 min mit einem Inertgas oder Luft (abhängig
von der jeweiligen Anwendung) gespült werden. Dieser Vorgang sollte
auch vor einer Reinigung des Schöpfraumes durchgeführt werden.
15
Zum Außerbetriebnehmen die Pumpe mindestens 30 min trocken lau-
fen lassen. Die Pumpe vom Netz trennen. Trockenmittel in den
Auspuffflansch und den Ansaug flansch legen und die Flansche mit
Folie verschließen.
Bei längerer Lagerung der Pumpe das Wasser ablassen. Die Pumpe
mit Stickstoff fluten und luftdicht in PE-Folie einpacken.
16
Unsachgemäße Wartung oder Reparatur kann Einfluss auf die Lebens-
dauer und Leistungsfähigkeit der Pumpe haben, und führt zum Verlust
von Gewährleistungsansprüchen.
17
Der maximale Kühlwasserdruck darf 6 bar (g) nicht überschreiten. Es
besteht die Gefahr von Undichtigkeiten.
18
Demontierte Dichtungsringe niemals wiederbenutzen. Immer neue
Dichtungen montieren.
19
Die Pumpe ist nicht für Anwendungen geeignet, bei denen abrasive
oder kohäsive Substanzen oder kondensierbare Dämpfe entstehen,
die klebende oder zähe Ablagerungen bilden können. Bitte nehmen
Sie Rücksprache mit dem Vertrieb von Leybold auf, um z. B. geeignete
Abscheider auszuwählen.
Druckangaben in bar oder mbar sind Absolutdrücke, außer es wird ausdrück-
lich anders erwähnt (z.B. bar (g))
Sicherheitshinweise
17200469_001_C0 - 09/2016 - © Leybold
13