14 Entsorgung, Rücknahme und Umweltaspekte
Die Entsorgung der Prüfgeräte unterliegen den gesetzlichen Rücknahme-, Behandlungs- und Verwertungs-
vorgaben des ElektroG.
Gemäß der Richtlinie § 19 ElektroG (sogenannte b2b-Geräte von anderen Nutzern als privaten Haushalten)
bietet die Firma SAFETYTEST die Möglichkeit, Altgeräte zurückzugeben und für eine entsprechende Entsor-
gung zu sorgen. Sie können Ihr Altgerät dazu vorher anmelden und an unsere Firmenadresse schicken.
Falls der Endanwender dieses Angebot nicht in Anspruch nimmt, muss er die ordnungsgemäße Entsorgung
übernehmen.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist auf Elektro- und Elekt-
ronikgeräte gemäß ElektroG hin. Diese dürfen nicht als normaler Abfall behandelt wer-
den, sondern müssen bei zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen abgegeben
werden.
Für das Löschen personenbezogener Daten auf den Prüfgeräten ist der Endnutzer eigenverantwortlich.
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