Lasersicherheit
2.3
Die Sensoren sind in die Laserklasse 2 eingeordnet. Der Laser wird gepulst betrieben, die maximale opti-
sche Leistung ist ≤1 mW. Die Pulsfrequenz hängt von der eingestellten Messrate ab (0,3 ... 7,5 kHz). Die
Pulsdauer der Peaks wird abhängig von der Messrate und Reflektivität des Messobjektes geregelt und kann
0 ... 3333 μs betragen.
i
Beim Betrieb der Sensoren sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Danach gilt:
- Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung,
Laserstrahlung. Irritati-
- Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen, wenn Sie
on oder Verletzung der
Augen möglich. Schlie-
ßen Sie die Augen oder
- Da vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes in der Regel nicht ausgegangen werden darf, sollte man
wenden Sie sich sofort
ab, falls die Laserstrah-
lung ins Auge trifft.
Laser der Klasse 2 sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist nicht erforderlich.
Am Sensorgehäuse sind folgende Hinweisschilder (Vorder- und Rückseite) angebracht:
Abb. 2 Laserwarnschild und -hinweisschild, ILD1760-x
optoNCDT 1750
Laserklasse 2
Beachten Sie die nationalen Laserschutzvorschriften.
d.h. Einwirkungsdauer bis 0,25 s, nicht gefährdet.
nicht absichtlich länger als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschau-
en.
bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
LASER KLASSE 2
nach DIN EN 60825-1: 2022-07
P 1mW; =670nm
≤
LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
LASER KLASSE 2
nach DIN EN 60825-1: 2022-07
P 1mW; =405nm
≤
Abb. 3 Laserhinweisschild, ILD1750-xBL
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