Lasersicherheit
2.
2.1
Das optoNCDT ILD17x0 arbeitet mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 670 nm (sichtbar/rot) bzw. 405 nm
(sichtbar/blau).
i
Der Betrieb des Lasers wird optisch durch die LED am Sensor angezeigt.
Die Gehäuse des optoNCDT 17x0 dürfen nur vom Hersteller geöffnet werden.
Für Reparatur und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
Beachten Sie nationale Vorgaben, z. B. die für Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrah-
lung" (DGUV 12 von 04/2007).
Empfehlungen für den Betrieb von Sensoren, die Laserstrahlung im sichtbaren oder nicht sichtbaren Bereich
emitieren finden Sie u. a. in der DIN EN 60825-1 (von 07/2022).
2.2
Die Sensoren sind in die Laserklasse 1 eingeordnet. Die maximale optische Leistung ist ≤ 0,39 mW.
Die zugängliche Strahlung ist unter vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. Bei Lasereinrichtungen der
Klasse 1 kann eine Beeinträchtigung des Farbsehens und Belästigung nicht ausgeschlossen werden, z. B.
durch Blendwirkung.
Lasereinrichtungen der Klasse 1 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen.
Laser der Klasse 1 sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist nicht erforderlich.
Am Sensorgehäuse sind folgende Hinweisschilder (Vorder- und Rückseite) angebracht:
nach DIN EN 60825-1: 2022-07
Abb. 1 Laserhinweisschild und Laserwarnschild, ILD1750-xDR
optoNCDT 1750
Lasersicherheit
Allgemeines
Wenn die Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für zusätz-
liche Hinweisschilder an der Anbaustelle sorgen.
Laserklasse 1
Laser Klasse 1
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