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Mercury Marine 200 OptiMax DTS Handbuch Seite 16

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GARANTIEINFORMATIONEN
DECKUNGSUMFANG: Mercury Marine gewährleistet, dass die Komponenten des
Emissionsbegrenzungssystems (s. nachstehende Komponenten des Emissionsbegrenzungssystems) von
neuen Außenbordern ab Modelljahr 2001, die von einem kalifornischen Händler an Einwohner des US-
Bundesstaats Kalifornien verkauft wurden, frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, die zum Ausfall
eines von der Garantie gedeckten Teiles führen, das in allen materiellen Aspekten dieses Teils mit der
Beschreibung im Antrag von Mercury Marine auf Zertifizierung durch das California Air Resources Board
identisch ist, und zwar für die Zeitdauer und unter den Bedingungen, wie sie nachstehend festgelegt sind. Die
Kosten zur Diagnose eines Defekts, der unter die Garantie fällt, werden von der Garantie gedeckt (falls der
Garantieanspruch genehmigt wird). Schäden an anderen Motorteilen, die durch den Ausfall eines von der
Garantie gedeckten Teils entstehen, werden ebenfalls unter Garantie repariert.
DECKUNGSZEITRAUM: Diese Garantie deckt Teile des Emissionsbegrenzungssystems neuer Außenborder
ab Modelljahr 2001 ab, die an Endkunden in Kalifornien verkauft wurden, und zwar für eine Dauer von vier (4)
Jahren ab Datum des Erstverkaufs oder ab Datum der ersten Inbetriebnahme (was immer zuerst eintrifft)
bzw. für 250 Motorbetriebsstunden (vom Betriebsstundenzähler des Motors angezeigt, falls vorhanden).
Normale Wartungsteile des Emissionsbegrenzungssystems, wie zum Beispiel Zündkerzen und Filter, die auf
der Garantieteileliste aufgeführt sind, werden nur bis zu ihrem ersten erforderlichen Austauschintervall von
der Garantie gedeckt. Siehe Komponenten des Emissionsbegrenzungssystems und Wartungsplan. Die
Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Durchführung von Reparaturen unter dieser Garantie
verlängert den Gültigkeitszeitraum dieser Garantie nicht über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus. Nicht
abgelaufene Garantiedeckung kann auf einen Zweitkäufer übertragen werden. (Siehe Anweisungen bezüglich
einer Garantieübertragung.)
SO ERHALTEN SIE SERVICE UNTER DER GARANTIE: Zur Durchführung von Servicearbeiten unter der
Garantie muss der Kunde Mercury eine angemessene Gelegenheit zur Reparatur und angemessenen
Zugang zum Produkt bieten. Garantieansprüche können geltend gemacht werden, indem das Produkt zwecks
Inspektion zu einem von Mercury zur Reparatur des Produktes autorisierten Vertragshändler gebracht wird.
Wenn der Käufer das Produkt nicht zu einem solchen Händler bringen kann, muss Mercury Marine
verständigt werden. Mercury arrangiert dann eine Inspektion und etwaige durch die Garantie gedeckte
Reparaturen. Der Käufer kommt in diesem Fall für alle anfallenden Transport- und/oder Anfahrtskosten auf.
Wenn der durchgeführte Service nicht von dieser Garantie gedeckt ist, kommt der Käufer für alle anfallenden
Arbeits- und Materialkosten sowie alle anderen für diesen Service anfallenden Kosten auf. Der Käufer darf
das Produkt oder Teile des Produktes nicht direkt an Mercury schicken, es sei denn, er wird von Mercury
dazu aufgefordert.
MERCURYS VERANTWORTUNGSBEREICH: Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Mercury
Marine unter dieser Garantie beschränkt sich - auf unsere Kosten und nach eigenem Ermessen - auf die
Reparatur oder den Austausch defekter Teile durch neue oder von Mercury Marine zertifizierte, überholte
Teile oder die Rückerstattung des Kaufpreises des Mercury Produktes. Mercury behält sich das Recht vor,
von Zeit zu Zeit Verbesserungen oder Modifikationen an Produkten vorzunehmen, ohne dadurch die
Verpflichtung einzugehen, vorher hergestellte Produkte zu modifizieren.
VON DER DECKUNG AUSGESCHLOSSEN: Diese Garantie gilt nicht für Routinewartungen, Einstellungen,
Nachstellungen, normalen Verschleiß sowie Schäden, die auf Folgendes zurückzuführen sind: Missbrauch,
zweckfremde Nutzung, Verwendung eines Propellers oder einer Getriebeübersetzung, mit dem/der der Motor
nicht in seinem empfohlenen Volllastdrehzahlbereich laufen kann (siehe Allgemeine Informationen -
Technische Daten), Betrieb des Produkts auf eine Weise, die den empfohlenen Betriebsverfahren nicht
entspricht, Vernachlässigung, Unfall, Untertauchen, falsche Installation (korrekte Installationsdaten und -
verfahren sind in den Installationsanleitungen für das Produkt festgelegt), falsche Wartung,
Jetpumpenimpeller und -buchsen, Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die für die Verwendung
mit dem Produkt nicht geeignet sind (siehe Kraftstoff und Öl), Änderung oder Abmontieren von Teilen.
Kosten für Kranen, Aussetzen, Abschleppen, Lagerung, Telefon, Miete, Unannehmlichkeiten, Anlegeplatz,
Versicherungsprämien, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder andere Neben- oder
Folgeschäden sind nicht von dieser Garantie gedeckt. Kosten, die durch den aufgrund des Bootsdesigns
notwendigen Ausbau und/oder Austausch von Bootstrennwänden oder Material entstehen, um Zugang zum
Produkt zu erhalten, werden von dieser Garantie ebenfalls nicht abgedeckt.
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deu

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225 optimax dts

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