IM VORLIEGENDEN ABSCHNITT WERDEN MÖGLICHE, GEFAHRSITUATIONEN
SOWIE DIE ZU BEACHTENDEN SICHERHEITSMASSNAHMEN AUFGEZEIGT.
DEFINITION GEFAHRENBEREICH
Die unten gezeigte Abbildung gibt den Bereich an, in welchem sich nur autorisiertes Fachpersonal aufhalten darf.
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Der äußere Gefahrenbereich wird durch eine klar abgegrenzte Fläche um die Maschine herum und durch die vertikale
Bodenprojektion bei schwebender Maschine bestimmt.
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Der innere Gefahrenbereich ist der Bereich, der nur durch absichtliches Entfernen der Verkleidung oder von
Verkleidungsteilen zugänglich ist.
RESTGEFAHREN
ACHTUNG
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