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Gesetzliche Anforderungen - RIESE & MÜLLER Roadster Originalbetriebsanleitung

E-bikes und cargo-bikes
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Deutsch
Hinweise und Anforderungen
Hinweis
Sollten Sie länger nicht mehr Fahrrad gefahren sein oder sich in manchen Situationen
unsicher fühlen, empfehlen wir den Besuch eines E-Bike-Fahrkurses.
Beachten Sie, dass Sie generell deutlich schneller unterwegs sein werden als gewohnt.
Fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit, sobald unübersichtliche Situationen
oder mögliches Gefahrenpotenzial in Ihr Sichtfeld kommen.
Bedenken Sie ebenfalls, dass Fußgänger Sie nicht hören, wenn Sie sich mit hoher
Geschwindigkeit nähern. Fahren Sie daher auf Radwegen und kombinierten Rad-
und Fußgängerwegen besonders rücksichtsvoll und vorausschauend, um Unfälle zu
vermeiden. Setzen Sie gegebenenfalls die Glocke bzw. Hupe rechtzeitig als Warnung ein.
Tragen Sie im Straßenverkehr immer radgerechte, helle Bekleidung mit eng anliegenden
Hosenbeinen und Schuhwerk, welches zum montierten Pedalsystem passt.
Aus Gründen der Fahrsicherheit empfehlen wir bei jeder Fahrt das Tragen eines passenden
Helms.
Hinweis
Sichern Sie Ihr E-Bike bei jedem Abstellen gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff.

Gesetzliche Anforderungen

Wenn Sie mit Ihrem E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss
es entsprechend den nationalen Vorschriften ausgestattet sein. Rechtlich sind unsere
25 km/h-Modelle dem Fahrrad gleichgestellt und unterliegen deshalb den gleichen
Regulierungen.
In Deutschland sind diese in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelungen in den Verordnungen über die technischen
Anforderungen an Straßenfahrzeuge in den Artikeln 213 bis 218.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Österreich müssen Sie sich nach
der 146. Verordnung / Fahrradverordnung richten. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt
Österreich.
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