Deutsch
Bei Nichteinhaltung der Montagevorschriften und Prüfintervalle können
Sachmängelhaftung und Garantie erlöschen. Bitte beachten Sie die in Ihrer
Betriebsanleitung skizzierten Prüfungen.
Laut der europäischen Genehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 beträgt die
Dauerhaltbarkeit für ein E-Bike der Fahrzeugklasse L1e-B 16.500 km.
Gemäß seinem hohen Qualitätsanspruch setzt Riese & Müller bei allen E-Bikes eine
Produktlebensdauer von 33.000 km an. Die Belastung auf ein E-Bike hängt allerdings stark
von der Zuladung, dem Straßenzustand und vom Fahrstil ab.
Maßgeblicher Einflussfaktor ist das Fahrergewicht. Dem folgenden Diagramm können Sie
die für Sie relevante Lebensdauer Ihres E-Bikes entnehmen:
Produkt-
Lebensdauer in km
33.000
27.500
22.000
16.500
Nach dem Ende der Produktlebensdauer ist keine Verkehrssicherheit mehr gewährleistet.
Recycling und Entsorgung
Je länger Sie Freude an Ihrem E-Bike von Riese & Müller haben, desto besser ist es für
unsere Umwelt. Wenn Sie Ihr E-Bike nicht mehr nutzen möchten, denken Sie zunächst
über eine weitere Verwendung durch andere Personen nach. Möchten Sie dennoch das
E-Bike oder ausgetauschte Komponenten entsorgen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Entsorgen Sie Ihr E-Bike und seine Komponenten nicht über den Hausmüll!
38
60
80
Recycling und Entsorgung
100
Gewicht
Fahrer*in
125 kg