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Kindersitze Nach Zulassungskategorien - Volkswagen ID 3 2020 Betriebsanleitung

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— Gewichtsklasse 1: Nach Erreichen der Gewichtsgrenze sind Kindersitze der Gruppe 1 (bis etwa
vier Jahre) und der Gruppe 1/2 (bis etwa sieben Jahre) mit integriertem Gurtsystem am besten
geeignet.
— Gewichtsklassen 2/3: Zu den Gruppen 2 und 3 gehören Kindersitze mit Rückenlehne und
Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Kindersitze mit Rückenlehne bieten durch einen
integrierten Gurtbandverlauf und die seitlichen Polster einen besseren Schutz als
Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Volkswagen empfiehlt daher die Verwendung von
Kindersitzen mit Rückenlehne. Kindersitze der Gruppe 2 sind für die Altersgruppe bis etwa
sieben Jahre geeignet, Kindersitze der Gruppe 3 ab etwa sieben Jahre.
Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht
jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt
und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.

Kindersitze nach Zulassungskategorien

Kindersitze können die Zulassungskategorien „universal", „semi-universal", „fahrzeugspezifisch"
(alle nach Regelung ECE-R 44) oder „i-Size" (nach Regelung ECE-R 129) haben.
— Universal: Kindersitze mit Zulassung „universal" sind für den Einbau in allen Autos zugelassen.
Eine Typenliste ist nicht erforderlich. Bei Universal-Zulassung für ISOFIX ist der Kindersitz
zusätzlich über einen oberen Haltegurt (Top Tether) zu verbinden.
— Semi-universal: Eine Zulassung „semi-universal" erfordert über die Standardanforderungen der
Universal-Zulassung hinaus Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes, die
zusätzliche Tests erfordern. Kindersitze mit der Zulassung „semi-universal" besitzen eine
Typenliste, in der das Fahrzeug enthalten sein muss.
— Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung erfordert für jedes Fahrzeugmodell
separat einen dynamischen Test des Kindersitzes im Fahrzeug. Kindersitze mit der Zulassung
fahrzeugspezifisch besitzen ebenfalls eine Typenliste.
— i-Size: Kindersitze mit Zulassung „i-Size" müssen den in der Regelung ECE-R 129
vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Einbau und Sicherheit entsprechen. Ob und
welche Kindersitze für dieses Fahrzeug nach i-Size zugelassen sind, erfahren Sie beim
Kindersitzhersteller.

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