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Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder) - Volkswagen ID 3 2020 Betriebsanleitung

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Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)

Dieses Fahrzeug ist mit einem Unfalldatenspeicher ausgerüstet. Hauptaufgabe eines
Unfalldatenspeicher ist es, in besonderen Unfallszenarien oder unfallartigen Situationen, z. B. einer
Airbag-Auslösung oder dem Aufprall auf ein Hindernis auf der Straße, Daten aufzuzeichnen. Diese
Daten unterstützen bei der Analyse, wie sich ein Fahrzeugsystem verhalten hat. Der
Unfalldatenspeicher zeichnet Daten der Fahrdynamik und des Rückhaltesystems für einen kurzen
Zeitraum von zehn Sekunden oder weniger auf, z. B.:
— wie diverse Systeme in Ihrem Fahrzeug funktioniert haben.
— ob Fahrer und Beifahrer angeschnallt waren.
— wie weit der Fahrer Brems- und Gaspedal betätigt hat.
— wie schnell das Fahrzeug gefahren ist.
Diese Daten helfen dabei, ein besseres Verständnis der Umstände in den Situationen zu erlangen, in
denen Unfälle und Verletzungen aufgetreten sind.
Darüber hinaus werden auch Daten von Fahrerassistenzsystemen erfasst. Neben Informationen
darüber, ob die Systeme ein- oder ausgeschaltet, nur eingeschränkt verfügbar oder inaktiv waren,
lässt sich auch nachvollziehen, ob diese Funktionen in den oben beschriebenen Situationen das
Fahrzeug gelenkt, beschleunigt oder abgebremst haben. Je nach Fahrzeugausstattung gehören dazu
z. B.:
— automatische Abstandsregelung.
— Spurhalteassistent.
— Parkassistenten.
— Notbremsfunktionen.
Daten des Unfalldatenspeichers werden nur dann aufgezeichnet, wenn eine besondere unfallartige
Situation eintritt. Unter normalen Fahrbedingungen erfolgen keine Aufzeichnungen. Audio- oder
Videodaten aus dem Innenraum oder der Fahrzeugumgebung werden nicht gespeichert. Persönliche
Daten, z. B. Name, Geschlecht, Alter oder Unfallort, werden ebenfalls zu keinem Zeitpunkt
aufgezeichnet. Allerdings können Dritte, z. B. Strafverfolgungsbehörden, mit entsprechenden Mitteln
Inhalte des Unfalldatenspeichers mit anderen Datenquellen verbinden und so im Rahmen einer
Unfallermittlung einen Personenbezug herstellen.
Um Daten aus dem Unfalldatenspeicher auszulesen, sind eine spezielle Ausrüstung, ein Zugang zur
gesetzlich vorgeschriebenen Diagnose-Anschlussbuchse („On-Board-Diagnose") im Fahrzeug und
eine eingeschaltete Zündung erforderlich.
Volkswagen wird nicht auf die Daten des Unfalldatenspeichers zugreifen, sie auslesen oder
verarbeiten, es sei denn, der Fahrzeughalter (oder beim Leasing der Leasingnehmer) erteilt seine
Zustimmung. Ausnahmen stellen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen dar.
Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Produktbeobachtung darf Volkswagen die Daten zur
Feldbeobachtung sowie für Forschungszwecke und Qualitätsverbesserungen von Fahrzeug-
Sicherheitssystemen nutzen. Für Forschungszwecke stellt Volkswagen die Daten in anonymisierter
Form, also ohne Rückschlüsse auf das individuelle Fahrzeug, den Fahrzeughalter oder den
Leasingnehmer, Dritten zu Verfügung.

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