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Volkswagen ID 3 2020 Betriebsanleitung Seite 553

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WARNUNG
Alte Reifen – auch wenn sie noch nicht benutzt wurden – können vor allem bei hohen
Geschwindigkeiten plötzlich Luft verlieren oder platzen und dadurch Unfälle und schwere
Verletzungen verursachen.
● Reifen, die älter als 6 Jahre sind, nur im Notfall und mit äußerster Vorsicht sowie
entsprechend vorsichtiger Fahrweise verwenden.
WARNUNG
Neue Reifen müssen eingefahren werden, denn neue Reifen haben anfangs eine verminderte
Haftfähigkeit und Bremswirkung.
● Um Unfälle und schwere Verletzungen zu vermeiden, während der ersten 600 km
(370 Meilen) entsprechend vorsichtig fahren.
WARNUNG
Räder müssen den konstruktiv notwendigen Freigang haben. Bei fehlendem Freigang kann es
zum Reibkontakt der Reifen mit Teilen des Fahrwerks, der Karosserie und den Bremsleitungen
kommen, was zum Ausfall der Bremsanlage und zur Laufstreifenablösung und damit zum
Platzen des Reifens führen kann.
● Die tatsächlichen Abmessungen der Reifen dürfen nicht größer sein als die Abmessungen
der von Volkswagen freigegebenen Reifenfabrikate und nicht an Teilen des Fahrzeugs
reiben.
HINWEIS
Starke Stöße vermeiden, Hindernisse nach Möglichkeit umfahren. Insbesondere durch
Schlaglöcher und Bordsteinkanten können die Reifen verformt werden. Dadurch kann es zu
Beschädigungen an den Reifen und Felgen kommen.
HINWEIS
Beim Umrüsten auf andere Reifen die Ventile nicht beschädigen. Niemals ohne Ventilkappen
fahren. Die Ventile können beschädigt werden.
Altreifen immer vorschriftsmäßig und fachgerecht entsorgen.
Wenn sich das Reserverad in seiner Ausführung von der Fahrbereifung unterscheidet,
etwa bei Winterreifen oder Notrad, so darf das Reserverad nur im Pannenfall kurzzeitig
und mit entsprechend vorsichtiger Fahrweise verwendet werden. Es muss so schnell wie
möglich wieder durch das normale Laufrad ersetzt werden.
Bei Reifen mit einer Freigabe von Volkswagen ist sichergestellt, dass deren
Abmessungen zum Fahrzeug passen. Bei anderen Reifen muss der Verkäufer eine
Bescheinigung des Reifenherstellers aushändigen, aus der hervorgeht, dass der Reifen
ebenfalls für das Fahrzeug geeignet ist. Die Bescheinigung gut aufbewahren und im
Fahrzeug mitführen.

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