Typschild
Abb. 1 Typschild (Prinzipdarstellung).
Länderabhängig kann die Nummer der Typgenehmigung, z. B. EG-Betriebserlaubnisnummer,
angegeben sein.
1 Zulässiges Gesamtgewicht.
2 Zulässiges Gespanngewicht (Zugfahrzeug und Anhänger).
3 Zulässige Achslast vorn.
4 Zulässige Achslast hinten.
Das Typschild ist länder- und modellabhängig nach Öffnen der Fahrer- oder Beifahrertür im unteren
Bereich des Türholms zu sehen. Fahrzeuge für bestimmte Export-Länder haben kein Typschild.