— Wenn leicht bewegliche Gegenstände, z. B. lose Papierblätter oder Spiegelanhänger, im Fahrzeug
verbleiben.
— Wenn der Vibrationsalarm eines Mobiltelefons eingeschaltet ist.
Eine dauerhafte Deaktivierung der Innenraumüberwachung und des Abschleppschutzes ist
nicht möglich.
Wenn beim Aktivieren der Diebstahlwarnanlage noch Türen oder die Heckklappe geöffnet
sind, wird nur die Diebstahlwarnanlage aktiviert. Erst nach dem Schließen der Türen und der
Heckklappe sind auch die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz aktiviert.
Wenn die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz ausgeschaltet werden, wird
auch die SAFE-Verriegelung deaktiviert (→ SAFE-Verriegelung, Beschreibung) .