Außerbetriebnahme und Recycling
10 Außerbetriebnahme und Recycling
10.1 Sicherheit
Das Hebegerät darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung
vorbereitet werden.
10.2 Hebegerät außer Betrieb nehmen
1. Den Hauptschalter (2) ausschalten.
2. Das Hebegerät sicher abstellen.
3. Bei einem Defekt das Hebegerät eindeutig kennzeichnen.
4. Das Hebegerät vom Hebezeug abnehmen.
5. Die Saugplatten demontieren.
6. Gegebenenfalls Schutzüberzieher über alle Saugplatten ziehen.
7. Das Hebegerät beschädigungsfrei lagern und gegen unbefugte Nutzung sichern.
10.3 Hebegerät entsorgen
1. Das Hebegerät außer Betrieb nehmen.
2. Die Saugplatten demontieren und entsorgen.
3. Den Vakuum-Erzeuger entsprechend der separaten Bedienungsanleitung demontieren und ent-
sorgen.
4. Das Basismodul demontieren und entsorgen.
Für die sachgerechte Entsorgung wenden Sie sich bitte an ein Entsorgungsunternehmen für
technische Güter mit dem Hinweis, die zu diesem Zeitpunkt geltenden Entsorgungs- und
Umweltvorschriften zu beachten. Bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen ist
Ihnen Probst gerne behilflich.
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