•
Manometer: Zeigt den aktuellen Druck im Vakuum-Speicher.
•
Akustische Warneinrichtung: Überwacht das Betriebs-Vakuum und löst bei Energieausfall aus.
•
Vakuum-Speicher: Hält bei Energieausfall das Vakuum noch für eine kurze Sicherheitszeit aufrecht
(abhängig von der Dichtheit der Lastoberfläche).
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Rückschlagventil
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Lastsicherungskette
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Option: Traverse TRA mit zwei Lastsicherungsketten zum Mehrfachanbau von Saugplatten an das
Vakuum-Anbaugerät.
Vor jeder Inbetriebnahme sicherstellen, dass die Sicherheitseinrichtungen in einwandfreiem Zustand
sind (> siehe Kap. Sicherheitseinrichtungen prüfen).
2.10 Technischer Zustand
Wenn das Produkt in mangelhaftem Zustand betrieben wird, sind Sicherheit und Funktion beeinträchtigt.
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Das Hebegerät nur in technisch einwandfreiem Original-Zustand betreiben.
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Den Wartungsplan einhalten.
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Ausschließlich Probst-Originalersatzteile verwenden.
•
Wenn sich das Betriebsverhalten ändert, das Hebegerät auf Störungen kontrollieren. Störungen
sofort beheben!
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Das Hebegerät nicht eigenmächtig umbauen und nicht verändern.
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Sicherheitseinrichtungen auf keinen Fall unwirksam machen.
Probst übernimmt keine Haftung für Folgen einer Änderung außerhalb seiner Kontrolle.
2.11 Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber ist im Arbeitsbereich des Hebegeräts Dritten gegenüber mitverantwortlich. Es dürfen keine
unklaren Kompetenzen auftreten.
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Auf die Einhaltung regelmäßiger Pausen achten.
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Sicherstellen, dass das Hebegerät nicht von unbefugten Personen in Betrieb genommen werden
kann.
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Sicherstellen, dass das Hebegerät während Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten nicht ver-
wendet werden kann.
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Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten am Hebegerät klar festlegen.
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Auf die Einhaltung der Zuständigkeiten achten.
•
Bei der Handhabung unbekannter Lasten gegebenenfalls durch Versuche sicherstellen, dass ein
sicherer Betrieb gewährleistet ist:
– Nach Ausschalten der Energieversorgung wird die Last noch fünf Minuten gehalten (Ausnahme
Betrieb gemäß EN 13155).
– Die Last verfügt über ausreichende Eigenstabilität, so dass sie während der Handhabung nicht
beschädigt werden kann.
2.12 Landesspezifische Vorschriften für den Betreiber
•
Die landesspezifischen Vorschriften zu Unfallverhütung, Sicherheitsprüfung und Umweltschutz
beachten.
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Das Hebegerät erst dann verwenden, wenn sichergestellt ist, dass das Hebezeug (Kran, Kettenzug
etc.), in die es eingebaut ist, den landesspezifischen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften ent-
spricht.
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Grundlegende Sicherheitshinweise
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