Betrieb
7.1.5 Verhalten im Notfall
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch Notfallsituation!
Alle Personen in der Nähe des Gefahrenbereichs sofort informieren.
Nicht in den Gefahrenbereich treten.
Wenn möglich, die Last sicher abstellen.
In folgenden Situationen liegt ein Notfall vor:
•
Ausfall der Vakuum-Erzeugung, z. B. bei Energieausfall.
•
Bei einer Leckage, z. B. bei einem Schlauchabriss.
•
Bei einer Kollision.
•
Vakuum-Abfall während der Handhabung in den roten Bereich des Manometers (auch bei Hebege-
räten mit zwei redundanten Vakuum-Kreisen):
– Vakuum-Abfall unter -0,6 bar
Wenn die Lastsicherungskette von der herabfallenden Last beansprucht wurde, die Lastsicherungs -
kette fachgerecht prüfen und bei Bedarf ersetzen.
Beschädigte Lastsicherungsketten dürfen nicht weiter verwendet werden.
7.2 Vor Arbeitsbeginn prüfen
1. Sicherstellen, dass die Energiezufuhr zuverlässig funktioniert.
2. Sicherheitseinrichtungen prüfen.
3. Die Warneinrichtung (16) prüfen (> siehe Kap. Warneinrichtung prüfen).
4. Den Zustand der Saugplatte prüfen.
5. Sicherstellen, dass die Saugplatte sicher befestigt ist.
6. Den Staubfilter prüfen. Bei Bedarf die Filterpatrone reinigen oder ersetzen
7. Kondenswasser ablassen (> siehe Kap. Kondenswasser ablassen).
8. Sicherstellen, dass das Hebegerät fachgerecht angeschlagen ist.
9. Sicherstellen, dass das verwendete Transport- oder Hubmittel und das Hebezeug geeignet sind.
7.3 Saugplatte befestigen
Die Saugplatte ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Auslegung der Saugplatte in Abhängigkeit von den Lasteigen-
schaften (Oberfläche, Dichtheit, Gewicht).
Die maximal zulässige Traglast der Saugplatte bestimmt die maximal zulässige Traglast des
gesamten Hebegeräts (siehe Traglastschild der Saugplatte).
Der Betreiber verpflichtet sich, die statische Festigkeit und die Haltekräfte in Abhängigkeit vom erreich -
baren Vakuum nachzuweisen sowie die Sicherheitsfaktoren einzuhalten. Hierbei ist die Norm
DIN EN 13155 in ihrer zur Zeit der Montage gültigen Fassung als Grundlage zu nehmen.
Probst GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung einer ungeeigneten
Saugplatte entstanden sind.
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