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Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung; Gefahrenbereich - probst SH-2500-UNI-E Betriebsanleitung

Vakuum-anbaugerät
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Grundlegende Sicherheitshinweise

2 Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Vakuum-Anbaugerät SH-2500-UNI-E dient zum bodennahen Heben, Transportieren und Versetzen
von saugdichten Betonelementen wie Naturstein-, Beton-, Marmorplatten, Trittstufen, Rohren usw.
Das Hebegerät muss mithilfe eines Tragseils oder einer Kette an ein geeignetes Trägergerät (Kran, Bau-
stellenfahrzeug, ...) angeschlagen werden.
Die Ansaugflächen der zu hebenden Last müssen saugdicht sein, d. h. wenn die Vakuum-Erzeugung abge-
schaltet wird, muss die gehobene Last noch 5 Minuten gehalten werden. Dies ist gegebenenfalls durch
mehrere Hebeversuche abzusichern.
Die zu hebenden Lasten müssen genügend Eigenstabilität besitzen, um während des Hebens nicht zer-
stört zu werden.
Die Saugplatte ist nicht Teil des Lieferumfangs. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass nur Saugplatten
verwendet werden, die für die zu hebende Last geeignet sind. Sie muss für die Befestigung am Hebegerät
bestimmt sein.
Die maximal zulässige Traglast darf nicht überschritten werden (> siehe Kap. Technische Daten). Die
maximal zulässige Traglast ist abhängig von der verwendeten Saugplatte (siehe Traglastschild der Saug-
platte).
Das Hebegerät ist nach dem Stand der Technik gebaut und wird betriebssicher ausgeliefert, dennoch
können bei der Verwendung Gefahren entstehen.
2.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Probst übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Hebegeräts zu anderen
Zwecken verursacht werden, als in der bestimmungsgemäßen Verwendung beschrieben. Als nicht bestim-
mungsgemäße Verwendung gilt der Einsatz des Hebegeräts bei Lasten, die nicht in der Auftragsbestä-
tigung benannt sind oder andere physikalischen Eigenschaften als die in der Auftragsbestätigung
benannten Lasten aufweisen. Insbesondere gelten die folgenden Arten der Nutzung als nicht bestim-
mungsgemäß:
Verwendung als Steig- oder Kletterhilfe.
Heben von Menschen oder Tieren.
Lagern der Last im angesaugten Zustand.
Ansaugen von Gebäudeteilen, Einrichtungen oder dem Untergrund.
Ansaugen von Flüssigkeiten und Schüttgut (z. B. Granulate).
Evakuieren von implosionsgefährdeten Gegenständen.
Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o. Ä.

2.3 Gefahrenbereich

Personen, die sich im Gefahrenbereich des Hebegeräts aufhalten, können sich lebensgefährlich verletzen.
Sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Um ein Abscheren der Last zu vermeiden, sicherstellen, dass Kollisionen mit der Umgebung ver-
mieden werden.
Der Gefahrenbereich des Hebegeräts umfasst folgende Bereiche:
Der Bereich direkt unter dem Hebegerät und der Last.
Die unmittelbare Umgebung des Hebegeräts und der Last.
Der Arbeitsbereich des verwendeten Transportmittels.
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