Betriebsanleitung REFORM Metrac G4X G5X
Betrieb
Arbeitsgerät
Sichelmähwerk MSI 200, FSI 200, FSI 220
Sichelmähwerk MSI 220
Freischneidemähwerk 1,65 m
Sichelmähwerk FSM 3000H/4200H/Golf - Powerpaket Heck
Schneefräse FSMT 2050/650
Kehrmaschine EKM 200 MD 520
Um Schäden durch zu lange Gelenkwellen zu vermeiden, müssen unbedingt die obigen LZ-Maße
(Länge zusammengeschoben von Gelenk zu Gelenk) bei den Gelenkwellen eingehalten werden.
Generell gilt bei allen Arbeitsgeräten muss in jeder möglichen
Hubwerks-, Seitenverschub- und Oberlenkerstellung (auch bei
hydraulischem Oberlenker) sowie gegebenenfalls auch in
ausgeklinkter Stellung der Auffahrsicherung ein Abstand
zwischen den beiden Schubrohren von mind. 2 cm vorhanden
sein!
Die Schubrohre müssen eine Ausreichende Überdeckung von
mind. 1/2 A aufweisen!
Die Schubrohre müssen sauber, gefettet und leicht verschiebbar sein damit sie nicht
verreiben und die selben Schäden wie zu lange Gelenkwellen verursachen!
Bei einer notwendigen Abwinkelung über 25° müssen Weitwinkelgelenkwellen verwendet
werden!
Für Anbaugeräte mit nachlaufender Schwungmasse sind Gelenkwellen mit Freilauf zu
verwenden!
Für Anbaugeräte mit großem Kraftbedarf bzw. mit möglicher Stoßbelastung (Bodenfräse,
Kreiselegge,....) sind Gelenkwellen mit Überlastkupplung zu verwenden.
Einstellwert der Überlastkupplung: 350 Nm
Bei Anhängerbetrieb mit großem Lenkeinschlag ist darauf zu achten, das weder
Gelenkwelle, noch Deichsel mit den Unterlenkern oder sonstigen Fahrzeugteilen
kollidieren und die Gelenkwelle zu stark abgewinkelt oder beschädigt wird!
BA 226.070.02
Ausgabe.06.2019
LZ-Maß der Gelenkwelle in mm
((660) 810)
(660)
(1010)
(960)
HINWEIS
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