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Autorisierte Personen - Optimum OPTIdrill B 40GSP Betriebsanleitung

Getriebebohrmaschine
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Verfügbare Sprachen

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Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu
vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr
übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.6.2

Autorisierte Personen

WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Getriebebohrmaschine entstehen
Gefahren für Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Getriebebohrmaschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
Der Betreiber muss
das Personal schulen,
das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung,
- die anerkannten Regeln der Technik,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewußt arbeitet und die
Betriebsanleitung beachtet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen,
Dokumentieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durchführen.
Der Bediener muss
eine Ausbildung über den Umgang mit der Getriebebohrmaschine erhalten haben,
die Funktion und Wirkungsweise kennen,
vor der Inbetriebnahme
- die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
- mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein.
Für Arbeiten an folgenden Maschinenteilen gelten zusätzliche Anforderungen:
Elektrische Bauteile oder Betriebsmittel: Nur eine Elektrofachkraft oder Leitung und Aufsicht
durch eine Elektrofachkraft.
Vor der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Bauteilen oder Betriebsmitteln sind
folgende Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen.
DE
B40 GSP
12
Originalbetriebsanleitung
Pflichten des
Betreibers
Pflichten des
Bedieners
zusätzliche
Anforderungen an
die Qualifikation
Sicherheit
Version 2.1.2 - 2021-09-22

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