de
2.3
Elektrische Arbeiten
2.4
Überwachungseinrich-
tungen
2.5
Montage-/Demontage-
arbeiten
2.6
Während des Betriebs
12
•
Elektrischen Arbeiten: Eine Elektrofachkraft muss die elektri-
schen Arbeiten ausführen.
•
Montage-/Demontagearbeiten: Die Fachkraft muss im Umgang
mit den notwendigen Werkzeugen und erforderlichen Befesti-
gungsmaterialien für den vorhandenen Baugrund ausgebildet
sein.
•
Bedienung/Steuerung: Das Bedienpersonal muss in die Funkti-
onsweise der kompletten Anlage unterrichtet sein.
Definition „Elektrofachkraft"
Eine Elektrofachkraft ist eine Person mit geeigneter fachlicher
Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, die die Gefahren von
Elektrizität erkennen und vermeiden kann.
•
Elektrischen Arbeiten durch eine Elektrofachkraft ausführen
lassen.
•
Vor allen Arbeiten das Produkt vom Stromnetz trennen und ge-
gen Wiedereinschalten sichern.
•
Beim Stromanschluss die lokalen Vorschriften einhalten.
•
Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunternehmens ein-
halten.
•
Produkt erden.
•
Technische Angaben einhalten.
•
Defekte Anschlusskabel sofort austauschen.
Leitungsschutzschalter
Die Größe und die Schaltcharakteristik der Leitungsschutzschalter
richten sich nach dem Nennstrom der angeschlossenen Verbrau-
cher. Lokale Vorschriften beachten.
•
Am Einsatzort geltende Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssi-
cherheit und Unfallverhütung einhalten.
•
Das Produkt vom Stromnetz trennen und gegen Wiederein-
schalten sichern.
•
Geeignetes Befestigungsmaterial für den vorhandenen Unter-
grund verwenden.
•
Das Produkt ist nicht wasserdicht. Einen entsprechenden In-
stallationsort wählen!
•
Während der Montage das Gehäuse nicht verformen. Abdich-
tungen können undicht werden und die angegebene IP-
Schutzklasse beeinträchtigen.
•
Produkt nicht innerhalb explosiver Bereiche installieren.
•
Das Produkt ist nicht wasserdicht. Schutzart IP54 einhalten.
•
Umgebungstemperatur: -30 ... +60 °C.
•
Maximale Luftfeuchtigkeit: 50 %, nicht kondensierend.
•
Schaltgerät nicht öffnen.
Einbau- und Betriebsanleitung • Wilo-Control MS-L • Ed.02/2022-05