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Wacker Neuson WL44 Betriebsanleitung Seite 26

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Sicherheit
3.5 Hebezeugbetrieb
3.5.3
Hebezeugbetrieb
26
• Das Fahrzeug und das Anbauwerkzeug muss für den Hebezeugbe-
trieb zugelassen sein.
• Die nationalen Vorschriften für den Hebezeugbetrieb beachten.
• Als Hebezeugbetrieb werden das Heben, Transportieren und Ablas-
sen von Lasten mit Hilfe eines Tragmittels und Befestigungsmittels
bezeichnet.
• Zum Befestigen, Führen und Lösen der Last ist die Mithilfe einer Be-
gleitperson erforderlich.
• Es dürfen sich keine Personen unter der Last befinden.
• Fahrzeug sofort zum Stillstand bringen und Motor abstellen, falls Per-
sonen in den Gefahrenbereich treten.
• Fahrzeug im Hebezeugbetrieb nur betreiben, wenn das vorgeschrie-
benen Hebezeug (z. B. Gelenkstange und Lasthaken) und Sicher-
heitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind (z. B. optische
und akustische Warneinrichtungen, Leitungsbruchsicherung, Standsi-
cherheitstabelle).
• Nur von einer Prüfstelle oder Zertifizierungsstelle zugelassene Trag-
mittel und Befestigungsmittel verwenden. Prüfungsintervalle einhal-
ten.
• Nur Ketten und Schäkel verwenden. Keine Gurte, Schlingen oder
Seile.
• Keine verschmutzten, beschädigten oder nicht ausreichend dimensio-
nierten Tragmittel und Befestigungsmittel verwenden.
• Arbeitsprozess bei angeschlagener Last nicht unterbrechen.
Betriebsanleitung | WL44 | 1000419735 | 04/2020 | [de]

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