Wartung und Instandhaltung
OR4 basic / RL4 basic
Zielgruppe: EFK, EUP, QP
Zielgruppe: QP
8. Wartung und Instandhaltung
Rauchauslöseeinrichtungen sind im Allgemeinen in Lüftungs- bzw. Klimaanlagen integriert und wer-
den damit gemeinsam betrieben. Der Betreiber der Anlage ist für den ordnungsgemäßen Zustand
der Anlage und der Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit verantwortlich. Anlagen müssen – un-
ter Berücksichtigung der besonderen Betriebsumgebungsbedingungen - in regelmäßigen Abstän-
den, mindestens jedoch jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit geprüft wer-
den.
Leichte Verunreinigungen an der Rauchauslöseeinrichtung können mit einem Tuch abgewischt wer-
den. Das Schutzsieb kann bei Bedarf unter fließendem Wasser abgewaschen und trocken wieder
eingebaut werden. Signalisiert die Rauchauslöseeinrichtung einen Verschmutzungsgrad von ≥70 %,
wird empfohlen einen Rauchschalter RM4 zum Austausch vorzuhalten und den Rauchschalter recht-
zeitig zu tauschen. Beim Erreichen eines Verschmutzungsgrades von 100 % geht die Rauchauslö-
seeinrichtung in den Alarmzustand.
Nach einer Betriebszeit von 8 Jahren wird der Austausch des Rauschschalters RM4 empfohlen.
Die Durchführung und das Ergebnis der Funktionsprüfung sind aufzuzeichnen.
Liegt eine Beschädigung oder Störung der Rauchauslöseeinrichtung vor oder kann die Funktion bis
zur nächsten Wartung nicht mehr sichergestellt werden ist eine Instandsetzung unverzüglich durch-
zuführen. Der Betreiber der Anlage ist zu informieren. Es sind nur original Ersatz- und Zubehörteile
des Herstellers zu verwenden. (⇒ siehe Kap.9 Zubehör & Ersatzteile, Seite 49).
Während der Reinigung der Lüftungsleitung mit Trockeneis ist die Rauchauslöseeinrichtung von der
Lüftungsleitung über die Schnellspannverschlüsse zu entfernen. Erforderlichenfalls kann der Ein-
bausockel mit dem optionalen Verschlussdeckel verschlossen werden (⇒ siehe Kap. 5.2.7 Montage
des optionalen Verschlussdeckels, Seite 26).
Montage- und Betriebsanleitung für Fachpersonal D3466.950.000-00 (Stand 2021-10)
Seite 45