KAPITEL 2
Folgen. Eine Verwendung der Maschine zu anderen als vom Hersteller
vorgesehen Zwecken wird als nicht bestimmungsgemäße Verwendung betrachtet
und kann zum Verlust des Garantieanspruchs führen.
• Die Montage und Demontage der Aufsatzwände und des Gestells sowie der
Plane muss unter Verwendung Gerüsten, Leitern oder Rampen mit geeigneter
Höhe durchgeführt werden. Der Zustand dieser Vorrichtungen muss den
Benutzer vor einem Sturz sichern. Die Arbeit muss mindestens von zwei
Personen durchgeführt werden.
• In der Endphase des Rollens der Plane muss man sich unbedingt mit einer Hand
am Giebel des vorderen Gestells oder an anderen festen Konstruktionselementen
des Anhängers festhalten. Eine Nichtbefolgung dieser Anweisung kann zum Sturz
führen.
2.1.2 AN- UND ABKUPPELN DES ANHÄNGERS AN DEN SCHLEPPER
• Es ist verboten, den Anhänger an den Schlepper anzukuppeln, wenn er die
Anforderungen des Herstellers nicht erfüllt (minimaler Leistungsbedarf des
Schleppers, erforderliche Anhängerkupplung fehlt u.ä.) – vergleichen Sie die
Tabelle (1.2) ANFORDERUNGEN AN DEN SCHLEPPER. Vor dem Ankuppeln
des Anhängers ist sicherzustellen, dass das Öl in der externen Hydraulikanlage
des Schleppers mit dem Hydrauliköl des Anhängers gemischt werden kann.
• Vor dem Ankuppeln des Anhängers ist sicherzustellen, dass der Schlepper und
der Anhänger technisch funktionsfähig sind.
• Zum Ankuppeln des Anhängers darf ausschließlich die obere Transportkupplung
des Schleppers verwendet werden. Nach dem Ankuppeln des Anhängers ist die
Sicherung der Kupplung zu prüfen. Lesen Sie die Betriebsanleitung des
Schleppers genau durch. Wenn der Schlepper mit einer automatischen Kupplung
ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass der Kupplungsvorgang
vollständig abgeschlossen wurde.
• Während des Anbaus muss mit Vorsicht vorgegangen werden.
• Während des Ankuppelns darf sich niemand zwischen dem Schlepper und dem
Anhänger befinden.
2.3
Pronar T680