Pronar T680
vom 20. Juni 1997, Art. 20). In den Ländern, in denen der Anhänger betrieben wird, sind die
entsprechenden
Einschränkungen
Geschwindigkeit
des
Höchstgeschwindigkeit von 40km/h nicht überschreiten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählen auch die vorschriftsmäßige und sichere
Bedienung sowie die Wartung des Anhängers. Aus diesem Grund ist der Benutzer
verpflichtet:
• sich mit dem Inhalt der BETRIEBSANLEITUNG des Anhängers sowie mit dem
GARANTIESCHEIN vertraut zu machen und die in diesen Unterlagen enthaltenen
Hinweise zu befolgen,
• sich die Funktionsweise sowie den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des
Anhängers verständlich zu machen,
• die festgelegten Wartungs- und Einstellintervalle einzuhalten,
• die allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln zu befolgen,
• Unfällen vorzubeugen,
• die Verkehrsregeln sowie die Transportvorschriften des Landes zu befolgen, in
dem der Anhänger betrieben wird,
• sich mit dem Inhalt der Betriebs- und Gebrauchsanleitung des Schleppers
vertraut zu machen und deren Anweisungen zu befolgen,
• das Fahrzeug nur an landwirtschaftliche Schlepper anzukuppeln, die alle vom
Hersteller des Anhängers gestellten Anforderungen erfüllen.
Der Anhänger darf nur von Personen bedient werden, die:
• sich mit dem Inhalt der dem Anhänger beigefügten Unterlagen und mit der
Betriebsanleitung des landwirtschaftlichen Schleppers vertraut gemacht haben,
• in der Bedienung des Anhängers sowie in der Arbeitssicherheit geschult wurden,
• über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen und sich mit den Vorschriften
der Verkehrsordnung sowie den Transportvorschriften vertraut gemacht haben.
der
Straßenverkehrsordnung
Anhängers
darf
1.6
jedoch
die
konstruktionsbedingt
KAPITEL 1
zu
beachten.
Die
zulässige