Pronar T680
GEFAHR
Verbrauchtes Hydrauliköl oder gesammelte mit Bindemitteln vermischte Reste müssen in
einem ausführlich gekennzeichneten Behälter aufbewahrt werden. Es dürfen zu diesem
Zweck keine Lebensmittelverpackungen verwendet werden.
Es wird empfohlen, verbrauchtes oder aufgrund des Verlustes seiner Eigenschaften für die
Wiederverwendung nicht mehr geeignetes Öl in ihren Originalverpackungen unter den
gleichen Bedingungen wie oben beschrieben aufzubewahren. Die Ölabfälle sind den
entsprechenden für die Ölentsorgung oder Wiederverwertung zuständigen Stellen
zuzuführen. Abfallschlüssel: 13 01 10. Ausführliche Informationen bezüglich des Hydrauliköls
können dem Sicherheitsdatenblatt des Produkts entnommen werden.
ACHTUNG
Ölabfälle dürfen ausschließlich den für die Ölentsorgung oder Wiederaufbereitung
zuständigen Stellen zugeführt werden. Es ist verboten, Öl in die Kanalisation oder in
Gewässer einzuleiten.
1.7 VERSCHROTTUNG
Bei der eventuellen Verschrottung des Anhängers sind die in entsprechenden Ländern
geltenden Vorschriften für das Verschrotten und Recycling von aus dem Verkehr gezogenen
Maschinen zu befolgen. Vor der Demontage muss das Öl vollständig aus der
Hydraulikanlage abgelassen und die Druckluftbremsanlage vollkommen druckfrei gemacht
werden (z. B. mithilfe des Entwässerungsventils am Druckluftbehälter).
GEFAHR
Bei der Demontage sind entsprechende Werkzeuge und Vorrichtungen (Laufkräne, Kräne,
Hebevorrichtungen, usw.) zu verwenden und Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe,
Handschuhe und Schutzrille usw. zu tragen.
Kontakt von Öl mit der Haut vermeiden. Das Austreten von Hydrauliköl muss unbedingt
vermieden werden.
1.16
KAPITEL 1