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PRONAR T680 Betriebsanleitung Seite 90

Landwirtschaftlicher anhänger
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Pronar T680
KAPITEL 4
Aufsätze mit dem Spannseil zu verbinden. Den Ausklinkmechanismus mit einem Splint
sichern.
Raps und Samen anderer Pflanzen mit sehr kleinen Körnern oder pulverförmiges Material
können unter der Bedingung transportiert werden, dass der Ladekasten an den Stellen
sorgfältig abgedichtet wird, an denen der Spalt größer ist als der Korndurchmesser. Zum
Abdichten werden profilierte Gummidichtungen, Silikonabdichtungen, Folie, Schnur oder
Textilien empfohlen, die bei der Herstellung von Planen verwendet werden.
Zusätzlich muss die Ladung mit einer Plane gesichert werden. Sie schützt die Ladung vor
Verschütten während der Fahrt, gegen das Verwehen durch Wind sowie vor Feuchtigkeit, die
insbesondere für Schüttgut gefährlich ist. Schüttgut kann große Mengen Wasser aufnehmen,
wodurch das Gewicht der Ladung während der Fahrt steigen kann. In Extremfällen kann das
Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten.
Bestimmtes Schüttgut (z.B. Baustoffe wie Kies, Schlacke) können zu einer vorzeitigen
Beschädigung der Lackierung führen.
Brechgutladungen
Brechgutladungen bestehen in der Regel aus hartem Material mit wesentlich größeren
Abmessungen als beim Schüttgut (Steine, Kohle, Ziegel, Zuschlagstoffe). Diese Materialien
können ohne entsprechende Vorbereitung des Ladekastens Dellen im Boden oder Wänden
sowie den Abrieb der Lackierung verursachen. Aus diesem Grund sind der Boden und
eventuell die Bordwände mit dickem Sperrholz, harten Spanplatten, dicken Brettern oder
anderem Material mit ähnlichen Eigenschaften auszulegen. Bei Nichtbefolgung der
genannten Anweisungen droht der Verlust des Garantieanspruchs. Die Beladung mit
Brechgut muss von einer niedrigen Höhe erfolgen. Die Ladung darf trotz der Absicherung
nicht mit großer Kraft auf den Boden des Ladekastens fallen.
Gefahrgutladungen
Gemäß dem europäischen ADR-Abkommen bezüglich des internationalen Straßentransports
von Gefahrgütern ist die Beförderung dieser Art von Ladungen (die ausführlich durch diesen
Vertrag definiert sind) mithilfe von landwirtschaftlichen Anhängern verboten. Eine Ausnahme
bilden Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger, die mit einem landwirtschaftlichen Anhänger
unter der Bedienung transportiert werden können, dass sie in entsprechenden Verpackungen
und den durch den ADR-Vertrag vorgesehenen Mengen befördert werden.
4.16

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