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  • DEUTSCH, seite 20

6. ENTSORGUNG

Realisierung der Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/CE und 2003/108/CE, über die gefährlichen Substanzen
verwenden Sie Verringerung der elektrischen und elektronischen Ausrüstung, sowie das Abfallverkaufen.
Die auf dem Gerät abgebildete durchgestrichene Abfalltonne zeigt an, dass das Gerät am Ende seiner Le-
bensdauer in einer dafür vorgesehenen Sammelstelle getrennt entsorgt werden muss.
Die getrennte Sammlung des Geräts am Ende sei-
ner Lebensdauer ist durch den Hersteller organi-
siert und verwaltet. Für die getrennte Entsorgung
des Geräts bei Ablauf seiner Lebensdauer hat der
der Anwender den Hersteller zu benachrichtigen
und die Vorgehensweise anzuwenden, die durch den
Hersteller vorgegeben wurde.
Die angemessen getrennte Entsorgung als Vorbe-
reitung auf die nach der Beseitigung durchzufüh-
rende Wiederverwertung, Bearbeitung und um-
PRODUKTE, DIE NICHT BENUTZT WERDEN DÜRFEN:
Druckluftstrahlen gegen Bereiche, in denen sich Mehl befindet und generell
gegen das Gerät;
Dampfreinigungsgeräte;
Reinigungsmittel, die CHLOR enthalten (auch verdünnt) oder daraus zusam-
mengesetzt sind, wie: Bleichlauge, Chlorwasserstoffsäure, Entstopfungsmittel,
Reinigungsmittel für Marmor, Entkalkungsmittel, etc ... diese können die
Beschaffung des Stahls angreifen und können unwiderrufliche Flecken oder
Oxidation verursachen. Die losen Ausströmungen der oben genannten Mittel
können oxidieren und in einigen Fällen den Stahl anfressen;
Metallplättchen, Bürsten oder Polierscheiben aus anderen Metallen oder
Legierungen (z.B. gewöhnlicher Stahl, Alu, Messing, etc...) oder Werkzeuge, die
zuvor für die Reinigung anderer Metalle oder Legierungen benutzt wurden.
reibende Reinigungspulver;
Benzin, Lösungsmittel oder entflammbare und/oder korrodierende Fluide;
Silberreinigungsmittel.
weltfreundliche Entsorgung trägt zur Vermeidung
von möglichen negativen Auswirkungen auf die Um-
welt und die menschliche Gesundheit bei und för-
dert die Wiederverwendung und/oder Wiederver-
wertung der Materialien, aus denen das Gerät
besteht.
Im Gerät sind keine gefährlichen Stoffe vorhanden.
Die unrechtmäßigere Entsorgung durch den Besit-
zer führt zur Anwendung der gesetzlich vorgesehe-
nen Strafen
DE
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