2.3
Verhaltensmaßnahmen
Voraussetzungen für den Betrieb
BA ET145 de* 1.1 * Safety_01_0.fm
•
Das Fahrzeug wurde nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch kann bei seiner Verwendung Gefahr für den Fahrer oder
Dritte bzw. Schäden am Fahrzeug entstehen.
•
Diese Betriebsanleitung am dafür vorgesehenen Platz im oder am
Fahrzeug aufbewahren. Eine beschädigte oder unleserliche Betriebs-
anleitung und eventuelle Ergänzungen sofort ersetzen.
•
Das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß unter Beachtung dieser
Betriebsanleitung betreiben.
•
Fahrer und Besitzer sind verpflichtet, kein schad- oder fehlerhaftes
Fahrzeug in Betrieb zu nehmen oder zu betreiben.
- Tritt ein Schaden oder Fehler während des Betriebes auf, Fahrzeug
sofort außer Betrieb nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme
sichern.
- Sämtliche Störungen, welche die Sicherheit von Fahrer oder Dritten
gefährden, sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt beseitigen
lassen.
•
Fahrzeug nach einem Unfall nicht in Betrieb nehmen oder betreiben
sondern von einer autorisierten Fachwerkstatt auf Schäden unter-
suchen lassen.
- Sicherheitsgurt nach einem Unfall durch eine autorisierte Fachwerk-
statt austauschen lassen, auch wenn keine optischen Schäden
erkennbar sind.
- Kabine und Schutzaufbauten
•
Aufstiegshilfen (z.B. Griffe, Trittstufen, Geländer) frei von
Verschmutzung, Schnee und Eis halten.
•
Der Besitzer ist verantwortlich, dass das Bedienungs- und Wartungs-
personal entsprechend den Erfordernissen, zum Tragen von Schutz-
kleidung und Schutzausrüstung angehalten wird.
Sicherheit 2
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