2 Sicherheit
Mechanische Unversehrtheit
Motor des Fahrzeuges starten
Betrieb des Fahrzeuges
2-6
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Fahrer und Besitzer sind verpflichtet, das Fahrzeug nur in sicherem,
betriebsfähigem Zustand zu betreiben.
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Fahrzeug nur betreiben, wenn alle schutz- und sicherheitsbedingten
Einrichtungen (z.B. Schutzaufbauten wie Kabine oder Überrollbügel,
lösbare Schutzeinrichtungen) montiert und funktionsfähig sind.
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Fahrzeug auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüfen.
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Bei auftretendem Schaden und / oder ungewöhnlichem Betriebsver-
halten Fahrzeug sofort außer Betrieb nehmen und gegen Wiederinbe-
triebnahme sichern.
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Sämtliche Störungen, welche die Sicherheit von Fahrer oder Dritten
gefährden, sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt beseitigen
lassen.
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Motor nur gemäß Betriebsanleitung starten.
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Alle Warn- und Kontrollleuchten beachten.
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Keine flüssigen oder gasförmigen Starthilfsmittel verwenden (z. B.
Äther, Startpilot).
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Fahrzeug nur mit angelegtem Sicherheitsgurt und nur vom dafür
vorgesehenen Platz aus starten und bedienen.
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Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn ausreichend Sicht
vorhanden ist (ggf. Einweiser zu Hilfe nehmen).
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Beim Betrieb an Steigungen / Gefällen:
- nur bergauf oder bergab fahren / arbeiten.
- Querfahrt vermeiden, zugelassene Neigung des Fahrzeuges
(gegebenenfalls des Anhängers) beachten.
- Last bergseitig und möglichst nah am Fahrzeug führen.
- Anbaugeräte / Arbeitsausrüstungen in Bodennähe führen.
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Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen (z.B. Bodenver-
hältnisse, Witterungsverhältnisse).
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Beim Rückwärtsfahren besteht erhöhtes Risiko. Im toten Winkel des
Fahrzeuges können sich Personen befinden, die vom Fahrer nicht
gesehen werden.
- Vor jedem Wechsel der Fahrtrichtung vergewissern, dass sich
niemand im Gefahrenbereich aufhält.
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Niemals ein fahrendes Fahrzeug besteigen und nicht von diesem
abspringen.
BA ET145 de* 1.1 * Safety_01_0.fm