2 Sicherheit
2.5
Hebezeugbetrieb
Voraussetzungen
Befestigen, Führen und Lösen von Lasten
2-8
•
Mit dem Befestigen von Lasten und dem Einweisen des Fahrers eine
qualifizierte Person beauftragen, die über entsprechende Kenntnisse
im Hebezeugbetrieb und in den üblichen Handzeichen verfügt.
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Die Person, die dem Fahrer Anweisungen gibt, muss sich beim Befes-
tigen, Führen und Lösen der Last im Sichtbereich des Fahrers
aufhalten (Blickkontakt halten).
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Ist dies nicht möglich, muss eine zusätzliche Person mit denselben
Qualifikationen zum Einweisen herangezogen werden.
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Der Fahrer darf bei angehobener Last den Fahrersitz nicht verlassen.
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Zum Befestigen, Führen und Lösen einer Last sind die geltenden,
spezifischen Vorschriften zu beachten.
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Zum Befestigen, Führen und Lösen einer Last Schutzkleidung und
Schutzausrüstung tragen (z.B. Schutzhelm, Schutzbrille, Sicherheits-
handschuhe, Sicherheitsschuhe).
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Trag- und Befestigungsmittel nicht über scharfe Kanten und rotierende
Teile führen. Lasten müssen so befestigt werden, dass sie nicht verrut-
schen oder herunterfallen können.
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Last nur auf waagrechtem, tragfestem und ebenem Untergrund
verfahren.
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Last nahe dem Boden führen.
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Um ein Pendeln der Last zu vermeiden:
- Mit dem Fahrzeug ruhige, langsame Bewegungen ausführen.
- Seile zum Führen der Last verwenden (nicht handgeführt).
- Witterungsverhältnisse beachten (z.B. Windstärke).
- Einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Objekten halten.
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Der Fahrer darf die Zustimmung zum Befestigen und Lösen der Last
nur erteilen, wenn das Fahrzeug und dessen Arbeitseinrichtung nicht
bewegt werden.
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Es darf zu keinen Überschneidungen von Gefahrenbereichen mit
anderen im Einsatz befindlichen Fahrzeugen kommen.
BA ET145 de* 1.1 * Safety_01_0.fm