5.15 Endgültige Stilllegung
Entsorgung
BA EW100 de* 1.3 * ew100_13_510.fm
Alle im Fahrzeug verwendeten Betriebsmittel unterliegen besonderen
Vorschriften. Die verschiedenen Materialien sowie Betriebs- und
Hilfsstoffe getrennt und umweltgerecht entsorgen.
Die Entsorgung nur durch eine autorisierte Fachwerkstatt vornehmen
lassen. Nationale und regionale Bestimmungen für die Entsorgung
einhalten.
Umwelt
Umweltschädigende Abfälle dürfen nicht ins Erdreich oder in Gewässer
gelangen und müssen umweltgerecht entsorgt werden.
Ist das Fahrzeug nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Verwendung
vorgesehen, sicherstellen, dass das Fahrzeug nach den geltenden
Vorschriften stilllegen bzw. außer Betrieb genommen und entsorgt wird.
•
Alle geltenden Sicherheitsvorschriften bei der Entsorgung des
Fahrzeugs einhalten.
•
Die Verwertung des Fahrzeugs muss nach dem zum Zeitpunkt der
Verwertung gültigen Stand der Technik erfolgen.
Bedienung 5
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