4 Inbetriebnahme
Anforderungen und Hinweise für das Bedienpersonal
4-38
Diese und alle mit dem Fahrzeug mitgelieferten Betriebsanleitungen
müssen gelesen, verstanden und befolgt werden.
Das Fahrzeug nur von eingewiesenen und berechtigten Personen in
Betrieb nehmen
– siehe Kapitel "2.3 Verhaltensmaßnahmen" auf
Seite 2-3
Der Fahrer muss die Anforderungen und Risiken am Arbeitsplatz kennen
und berücksichtigen.
Tägliche Wartung gemäß Schmier- und Wartungsplan ausführen
siehe Kapitel "7.2 Wartungsübersicht" auf Seite 7-3
Mit dem Gesicht zum Fahrzeug ein- und aussteigen.
Trittstufen und Haltegriffe in tritt- und griffsicherem Zustand halten.
Verschmutzungen z. B. durch Öl, Fett, Verschmutzung, Schnee und Eis
sofort entfernen.
Beim Ein- und Aussteigen nur die vorgeschriebenen Aufstiegshilfen
benutzen.
Nicht in das fahrende Fahrzeug einsteigen oder vom Fahrzeug
abspringen.
Das Fahrzeug nicht mit demontierten, serienmäßigen
Schutzeinrichtungen betreiben (z. B. Kabine).
Beim Betrieb dürfen weder Teile des Körpers, noch Kleidung aus dem
Fahrzeug ragen.
–
BA EW100 de* 1.3 * ew100_13_400.fm