Wartung
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Wartung
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Hinweise zur Wartung
Zuständigkeiten und Voraussetzungen
BA EW100 de* 1.3 * ew100_13_700.fm
Die Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer von Fahrzeugen wird in hohem
Maß durch Pflege und Wartung beeinflusst.
Der Fahrer muss die täglichen und wöchentlichen Wartungs- und
Pflegearbeiten durchführen.
Zur Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen die Wartungsarbeiten,
Übergabe-Inspektion und die Einträge in das Servicebuch von einer
autorisierte Fachwerkstatt durchführen lassen. Daher liegt die Einhaltung
der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten im Interesse des
Fahrzeugbesitzers. Das gewährleistet eine optimale Funktionstüchtigkeit.
Zeigen Teile bereits vor dem für den Austausch vorgesehenen Zeitpunkt
Störungen, diese umgehend reparieren oder auswechseln.
Die Reparatur bzw. der Austausch von sicherheitsrelevanten Teilen nur
von einer autorisierten Fachwerkstatt durchführen lassen.
Bei Reparaturen nur Originalersatzteile verwenden.
Für Schäden am Fahrzeug oder Verletzungen von Personen, die aus der
Nichtbeachtung der entsprechenden Hinweise und Beschreibungen
führen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
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